RINTELN (ste). Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg vom 30. August (gültig ab dem 1. September) weist die VTR darauf hin, dass eine Ausübung des Vereinssports in geschlossenen Räumen nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen erlaubt ist und damit bitte auch ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden muss. Infos über die VTR-Geschäftsstelle unter 05751/42800.
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Neue 3-G-Regel erforderlich
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