1. "Alle Leistungen können in Anspruch genommen werden"

    Krankenversicherung BKK24 meldet "temporären Liquiditätsengpass"

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    LANDKREIS/OBERNKIRCHEN (bb). Die mit Hauptsitz in Obernkirchen beheimatete Krankenkasse BKK24 ist unter der Woche in die Schlagzeilen geraten, weil sie bei der zuständigen Stelle einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt hat. Die Unternehmensspitze hebt hervor, "dass die aktuelle Situation keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der BKK24-Versichertengemeinschaft hat". Manche Zeitungen schrieben von einem Insolvenzantrag, eine Darstellung, welche der BKK24-Vorstand korrigierte. In einer Pressemitteilung und auf Nachfrage unterstrich die BKK24, dass sie beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) "vorsorglich einen möglicherweise temporär vorhandenen Liquiditätsengpass" angezeigt habe. Damit sei die Krankenkasse einer auf Bestimmungen des fünften Sozialgesetzbuches beruhenden Verpflichtung nachgekommen. Dabei betont das Unternehmen, dass es um einen "bilanziellen Einmaleffekt" gehe. Nach Darstellung der BKK24 wurde also ein möglicherweise zeitweise auftretender Zahlungsengpass vorsorglich an die zuständige Stelle gemeldet. Gleichzeitig betont das Unternehmen in seiner Pressemitteilung, dass die Krankenversicherung "im Tagesgeschäft und strukturell gesund ist". Die Versicherten bräuchten sich keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen, hebt die BKK24 hervor. "Die aktuelle Situation hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der BKK24-Versichertengemeinschaft", so die Presseverlautbarung. Der Vorstandsvorsitzende Jörg Nielaczny unterstreicht dies auf Anfrage. "Alle Mitglieder und Versicherten sind abgesichert, alles wird normal bearbeitet, alle Leistungen können in Anspruch genommen werden, es gibt keine Einschränkungen", betont er. Nähere Angaben zu Ursachen und Umfang des "möglichen Liquiditätsengpasses" gibt die BKK24 nicht. Das Unternehmen stehe in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden und den Vertretern der Selbstverwaltung. Diese würden die vorsorgliche Anzeige auf Wirksamkeit prüfen. In dieser Situation werde die BKK24 vorerst keine weiteren Angaben zu diesen Inhalten geben. Wie geschrieben, die BKK24 hat keine Insolvenzantrag gestellt und selbst für den Fall einer Insolvenz bestehen Sicherungssysteme. Auch im Insolvenzverfahren würde der Versicherungsschutz weiter bestehen. Die BKK24 hatte nach der Gesundheitsreform in den 90er Jahren einen stetigen, erheblichen Wachstumskurs eingeschlagen, aktuell sind rund 135.000 Menschen beim Unternehmen versichert. Diese können auf durchaus umfangreiche Leistungen zurückgreifen, während der Zusatzbeitrag stets vergleichsweise niedrig war. Die BKK24 kündigte gegenüber der Presse an, den Liquiditätsengpass über eine zeitweise Erhöhung des Zusatzbeitrags ausgleichen zu wollen. Foto: bb

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