HOHENRODE (ste). Einen besonders krassen Fall von Fischwilderei und Verstößen gegen die Verordnung des Naturschutzgebiets "Auenlandschaft Hohenrode" musste jetzt der NABU feststellen udn erstattete Strafanzeige: "In den letzten vier Wochen kam es gleich zwei Mal zu besonders schweren Verstößen gegen die Naturschutzgebietsverordnung, denn über mehrere Tage hinweg wurde an illegal angelegten Angelstellen geangelt und dabei nicht nur Vegetation im Uferbereich zerstört, sondern auch eine Störung der Vögel beim Brutgeschäft verursacht", heißt es aus dem Naturschutzzentrum. Darüber hinaus handelt es sich um ein Pachtgewässer des NABU Niedersachsen, sodass jeder, der dort ohne gültigen Begehungsschein angelt, sich der Fischwilderei strafbar macht, führt Dr. Nick Büscher weiter aus. Er vertritt als stellvertretender Landesvorsitzender auch die Interessen des NABU Niedersachsen vor Ort vertritt und bekräftigt: "Wir bringen jeden Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung sowie jede Fischwilderei zur Anzeige." Fischwilderei ist ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch, Paragraf 293. Dazu reicht es bereits aus, dass eine Angel ins Wasser gehalten wird, ein Fang ist nicht zwingend nötig, um tatbestandsmäßig zu handeln. In jüngster Vergangenheit ist es mehrmals vorgekommen, dass illegal am Gewässer geangelt wurde, so Dr. Büscher. Dabei kam es zu einer Vielzahl an Verstößen gegen die gültigen Regeln im Naturschutzgebiet, in dem die Wege nicht verlassen werden dürfen und es auch nicht erlaubt ist, Vegetation zu zerstören oder das Brutgeschäft der Vögel wie Haubentaucher und Höckerschwan zu stören. Weiterhin weisen die Naturschützer darauf hin, dass nur an speziell ausgewiesenen Plätzen vom 1. August bis zum 31. Dezember geangelt werden darf und nur zum Angeln diese markierten Uferbereiche betreten werden dürfen. "Selbstverständlich darf man auch nur dann dort angeln, wenn man vorher einen Begehungsschein beim NABU Rinteln erworben hat", wie Büscher ergänzt. In dem aktuellen Fall ärgern sich die Naturschützer, da es sich um eine ortsansässige Person handelt, die Kenntnis davon haben dürfte, dass es sich um ein Naturschutzgebiet und darüber hinaus um ein verpachtetes Gewässer handelt. Der NABU hat die Polizei hinzugezogen und Strafanzeige erstattet, nachdem man Kenntnis von mehreren illegalen Angelstellen erlangt hatte. "Regelmäßig sind Mitglieder unseres Vereins an den Teichen unterwegs, um darauf zu achten, dass die Schutzgebietsverordnung eingehalten wird", erläutert Büscher. Dennoch hofft der NABU, dass nicht nur der soziale Druck innerhalb der Dorfgemeinschaft Hohenrode, sondern auch Einsicht dazu führt, dass das Schwarzangeln im Naturschutzgebiet der Vergangenheit angehört. Übrigens: Fischwilderei kann mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden und auch die Bußgelder des Landkreises Schaumburg bei Verletzung der Vorschriften der Naturschutzgebietsverordnung sind hoch. Foto: privat
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Fischwilderei und Frevel an der Natur
NABU kritisiert wildes Angeln und erstattet Strafanzeige
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