1. Vorsicht bei Geschäften an der Haustür

    Polizei warnt vor überhöhten Rechnungen

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    RINTELN (em). Die Masche ist ein wenig wie bei Betrügereien zum Nachteil älterer Menschen. Bei den Fällen von überteuerten Handwerkerrechnungen geht es darum, dass zumindest ein Teil von Leistungen erbracht werden, die dann jedoch Folgekosten in nicht abgesprochener Höhe nach sich ziehen. In diesem aktuellen Fall sind circa sechs Personen auf den Hof eines 87-jährigen Mannes aus dem Auetal, um ein defektes Eternitdach neu einzudecken. Da der Mann dies ohnehin machen lassen wollte, ließ er sich auf das Geschäft ein und die angeblichen "Handwerker" deckten tatsächlich das Dach ab und montierten neue Wellblechplatten. 2.400 Euro wollten diese dafür haben und das passte auch soweit mit den Leistungen. Dann jedoch ging es um die Entsorgung der alten Platten und dafür sollten weitere 13.000 Euro gezahlt werden. Der Mann fuhr zu seiner Bank und hob das Geld ab. Der Bankmitarbeiter warnte den Mann davor, solche Geschäfte zu machen. Außerdem informierte der Bankmitarbeiter die Hausbank in Rehren und die informierte sofort die Polizei. Wieder zurück zu Hause war er dann jedoch soweit gewarnt, dass er das Geld erst zahlen wollte, wenn die Arbeiten erledigt seien. Die Männer fuhren dann erst einmal weg und wurden auf der Fahrt durch das Auetal durch die mittlerweile hinzugerufene Polizei kontrolliert. Es handelte sich um rumänische Wanderarbeiter, die für den Umgang mit asbesthaltigem Eternit überhaupt nicht zugelassen waren. Eine Reisegewerbekarte lag nicht vor. Eine Quittung erhielt der Kunde nicht für seine Zahlung. Gegen die "Handwerker" wird nun wegen Betrugs und eines Umweltdeliktes (Umgang mit gefährlichen Abfällen) ermittelt. In einem zweiten Fall hatte eine 64-jährige Frau aus Todenmann einen Vertrag mit einem Schaumburger Unternehmen abgeschlossen über Malerarbeiten. Das vereinbarte Geld sollte bar gezahlt werden und die Rechnung war höher, als es die Auftraggeberin zuvor vereinbart hatte. Ob hier allerdings eine Straftat vorliegt, ist noch fraglich, denn wer Handwerker bestellt und kein bindendes Angebot hat, muss am Ende möglicherweise mit höheren Kosten leben. In diesem Fall geht die Spanne von geschätzten 2.000 Euro Leistungserbringung zum Rechnungsbetrag von 5.000 Euro.

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