Das geht nicht nebenbei Laut Förderrichtlinie würde der Bund bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten übernehmen. Tenor: Der Bund hat seine Hausaufgaben erledigt und nun sind Länder und Kommunen am Zug. Sollte es also im Herbst keine entsprechenden Anlagen geben, müssen die Akteure vor Ort den Bürgern erklären, warum das noch nicht geschehen ist. Das Schaumburger Wochenblatt und der Wunstorfer Stadtanzeiger haben daher schon jetzt nach dem Grund gefragt und herausgefunden, dass der Bund es sich ein wenig zu einfach macht. Denn kurzfristig ist eine Um- oder Aufrüstung nicht so leicht möglich. Der Einbau von stationären Anlagen bedeutet einen umfangreichen Eingriff in die Gebäudesubstanz und sind daher aufwendiger zu planen. "Es handelt sich also nicht um etwas, was mal eben nebenbei gemacht werden kann", so zum Beispiel Wunstorfs Stadtsprecher Alexander Stockum. Vielmehr ist es ein eigenes Projekt, welches planerisch aufbereitet und dann mit Ausschreibungen umgesetzt werden muss. Dies gelingt dann auch nicht schnell und würde aufgrund der personellen Auslastung im Hochbau sehr wahrscheinlich zu Lasten anderer Projekte gehen, die geschoben werden müssten, so der Sprecher weiter. Zufrieden ist man mit dem Vorgehen des Bundes daher nicht, gerade weil der Eindruck erweckt werde, das Förderprogramm sei sehr zügig umsetzbar. Tatsächlich ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme der vorhandenen stationären Raumluftanalgen erforderlich. Dabei müsse sich erst noch herausstellen, ob eine zeitnahe Ertüchtigung dieser Technik überhaupt möglich ist. Mobil oder stationär Ein weiterer Aspekt ist der Unterschied zwischen mobilen und stationären Anlagen. Erstere stehen in der Kritik. Begründung: Das Umwälzen der Raumluft bringe nichts und die Geräte irgendwann zu laut. Das Lüften sei viel effektiver. Der begrenzte Nutzen der mobilen Lüfter wird auch durch Landesgesundheitsamt und Umweltbundesamt bestätigt und deren Einsatz in voll- oder halbbesetzten Klassenräumen daher nicht empfohlen. Mobile Anlagen seien auch nur dann gefördert worden, wenn Räume nicht vernünftig gelüftet werden können. Die stationären Anlagen gewährleisten hingegen den Luftaustausch und bieten damit auch einen Zusatznutzen gegenüber den mobilen Pendants. Bei der Anschaffung können auch die Geräuschintensität und die Leistungsfähigkeit erstmals vernünftig abgewogen werden. Es wird zudem eine Mindestleistungsfähigkeit (Luftvolumenstrom) vorgeschrieben. Die Betreiberpflicht bei stationären Anlagen obliegt den Kommunen, die auch für Wartung, Filtertausch und Einweisung zuständig sind. Damit ist gegenüber gespendeten mobilen Geräten die Gewähr wesentlich höher, dass ein geeignetes Gerät beschafft und dieses auch sachgerecht betrieben wird. Hin und her Aus dem Kultusministerium war zunächst Zurückhaltung zu vernehmen, was überhaupt Investitionen anbelangt. Ein Ministeriumssprecher sagte der HAZ: "Wenn immer alles umgesetzt würde, was unterschiedliche Wissenschaftler postulierten, dann wären die Klassenräume vollgestopft mit Technik und leer von Kindern. Mobile Lüfter, stationäre Lüfter, Ventilatoren und Plexiglaswände - und Schulschließungen, alles das ist wissenschaftlich ventiliert worden in den letzten Monaten." Man sei gut beraten, alles gewissenhaft zu prüfen. Man sollte sich aber auf die wirklich wichtigen Maßnahmen konzentrieren: "Impfen, Testen, Maske, Lüften. Das sind die Eckpfeiler für sichere Schulen in Niedersachsen", so der Sprecher in der HAZ. Inzwischen hat sich die Lage auch hier geändert. Das Land will nun den Einbau von mobilen Luftfiltern oder Fensterventilatoren in den Klassenzimmern der Jahrgänge 1 bis 6 mit 20 Millionen Euro fördern. Das soll reichen, um in jedem der rund 25.000 Klassenräume Luftfilter aufzustellen. Das Land übernimmt dabei 80 Prozent der Kosten, für den Rest müssen die Schulträger aufkommen. Foto:nh
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Der Bund macht es sich zu einfach
Neue Förderrichtlinie zu Luftfiltern LANDKREIS (tau). Die Debatte um einen sicheren Schulbetrieb nach den Sommerferien nimmt gerade wieder an Fahrt auf. Raumluftfilter sind ein Teil davon. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine entsprechende Förderrichtlinie nun überarbeitet und explizit Schulen aufgenommen mit der Begründung, dass ja Kinder unter 12 Jahren nicht geimpft werden können. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es dann auch, Anreize für Investitionen in die möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstung stationärer Anlagen zu schaffen. Kanzleramtsminister Helge Braun twitterte dazu an die Schulträger: "ToDo: In den Sommerferien einbauen!" So einfach ist das aber nicht.
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