LANDKREIS (cs). Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus herausgegeben. Darin ist festgelegt, dass sich alle Beschäftigten von landwirtschaftlichen Betrieben, welche Erntehelfer einstellen und in Sammelunterkünften unterbringen, einmal bei der Ankunft und später mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen müssen. Die vollständige Verfügung ist unter der Rubrik Corona/Regelungen auf www.schaumburg.de einsehbar.
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Testpflicht für Erntehelfer
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