1. Rat beschließt Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuern

    "Ausgaben-Erhöhungen sind absehbar" / Klare Mehrheit für Beschluss

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    RODENBERG (bb). Sowohl die Grund- als auch die Gewerbesteuern in Rodenberg werden ab dem Jahr 2022 angehoben, dies hat der Stadtrat am Mittwoch mit klarer Mehrheit beschlossen. Nicht zuletzt sollen mit der Einnahmeerhöhung steigende Ausgaben etwa bei einer Übernahme der Badeanstalt oder der wahrscheinlich anstehenden Erhöhung der Samtgemeindeumlage bestritten werden, so die Begründung von Bürgermeister Ralf Sassmann. Stadtdirektor Georg Hudalla führte zu dem Punkt ein, dass die Ratspolitiker die Anregung gegeben hätten, die finanzielle Entwicklung der Stadt für 2022 und die kommenden Jahre zu kalkulieren und auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Gestaltung der Hebesätze zu formulieren. Dieser war von Finanzausschuss und Verwaltungsausschuss diskutiert und verändert worden, sieht aber immer noch eine deutliche Erhöhung vor. Die Grundsteuer A soll ebenso wie die Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 490 klettern. Bisher lagen diese Hebesätze jeweils bei 400. Ebenso soll die Gewerbesteuer steigen auf einen Hebesatz von 435 (bisher 390). Bürgermeister Ralf Sassmann (WGSR) erklärte, dass mit zukünftig steigenden Kosten für die Stadt zu rechnen sei, unter anderem sei eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage zu erwarten. Auch seien die verschiedenen eingeleiteten Projekte "durchzufinanzieren". Es sei nur konsequent den Beschluss zur Steuererhöhung noch im alten Rat vor der nahenden Kommunalwahl zu fassen und die damit einhergehende Diskussion dem dann neu gewählten Gremium abzunehmen. Bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme befürwortete eine klare Ratsmehrheit die Erhöhung. Zu einer ausführlicheren Diskussion zum Thema kam es noch einmal nach einer Frage eines Bürgers in der Einwohnerfragestunde. Einerseits würden Rat und Verwaltung argumentieren, es sei sinnvoll, bei der niedrigen Zinslage Schulden zu machen um Projekte voranzutreiben. Andererseits beschließe der Rat dann Steuererhöhungen, um die Finanzen im Gleichgewicht zu halten. Ob dies nicht ein Widerspruch sei, so die kritische Nachfrage. Sassmann antwortete, dass die Stadt Rodenberg finanziell solide aufgestellt sei. Aufgrund der vom Rat in den vergangenen Jahren angepackten Maßnahmen bestehe anders als in manch anderer Gemeinde kein Investitionsstau. Um Infrastrukturprojekte zu finanzieren seien Schulden aufgenommen worden, die im Lauf der Jahre abbezahlt würden. Es ergebe sich jedoch auch ein Anstieg der laufenden Kosten, zum Beispiel durch Ausweitung der Aufgaben wie im Bereich der Kinderbetreuung. Es sei zu erwarten, dass die Samtgemeindeumlage angehoben werde und hier also die Belastung für Rodenberg wie für die anderen Mitgliedsgemeinden wachse. Auch stehe eine Übernahme des Freibades durch die Stadt von der Samtgemeinde im Raum. Um solches zu realisieren, sei eine Erhöhung der Einnahmen wichtig. Mit der Erhöhung steigen die Realsteuern merklich an, Grundsteuer A und B auf einen Hebesatz von 490, Gewerbesteuer auf 435. Zum Vergleich einige Schaumburger Kommunen: Stadt Bad Nenndorf: Grundsteuer A und B Hebesatz von je 450. Gewerbesteuer 420. Lauenau: Grundsteuer A 310, Grundsteuer B 320, Gewerbesteuer 360. Stadthagen: Grundsteuer A und B je 460, Gewerbesteuer 390.Foto: bb

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