LANDKREIS (tau). Im Landkreis Schaumburg gelten die Regeln der Bundesnotbremse seit Donnerstag nicht mehr. Das heißt: harter Lockdown und Ausgangssperre gehören der Vergangenheit an. Grund ist die 7-Tages-Inzidenz, die seit dem 6. Mai unter dem Wert von 100 liegt. Für die Bürger heißt das aber nicht grenzenlose Freiheit, sie müssen jetzt wieder auf die Vorschriften achten, die das Land verfügt hat. Stufenplan 2.0 Seit Montag gilt eine neue Verordnung, die für eine Inzidenz unter 100 Erleichterungen vorsieht. Ergänzt werden die Regeln durch einen Dreistufenplan. Er bildet die Inzidenzbereiche 50 bis 100 (Stufe 3), 35 bis 50 (Stufe 2) und 10 bis 35 (Stufe 1) ab. Für die Landesregierung ist aber inzwischen klar, draußen ist es sicherer als drinnen. Nach diesem Grundsatz dürfen deshalb die Gastronomiebetriebe ihre Außenbereiche wieder öffnen, allerdings unter Auflagen. Das heißt, ein Hygienekonzept ist erforderlich. Das betrifft vor allem die Abstände zwischen den Tischen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern man nicht am Tisch sitzt. Die Innengastronomie bleibt zunächst noch geschlossen, soll aber in einem weiteren Zwischenschritt auch in Stufe 3 noch im Mai mit Hygienekonzept öffnen dürfen. Dann aber nur mit der Hälfte der Tische. Die Begrenzung gilt auch für die Stufe 2. In der Außen- wie der Innengastronomie gilt in Stufe 3 eine Sperrstunde ab 23 Uhr. In Stufe 2 ist diese nur noch für die Innengastronomie vorgesehen. Ein Saalbetrieb ist in beiden Stufen nicht gestattet.Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. In Stufe 2 ist die Außengastronomie dann davon ausgenommen. Wer nachweisen kann, dass er vollständig geimpft ist oder eine Infektion überstanden hat, muss keinen negativen Test mehr vorlegen. Als geimpft gilt, wer die nötigen (meist zwei) Impfungen erhalten hat und 14 Tage verstreichen lässt. Als Genesener gilt, wer vor mindestens 28 Tagen von Covid-19 genesen ist. Liegt die Infektion allerdings länger als sechs Monate zurück, gilt man nicht mehr als genesen. Gemischte Gefühle Die neuen Regeln werden mit gemischten Gefühlen wahrgenommen. Viele Betriebe begrüßen, dass es nun endlich eine Perspektive gebe und erinnern an den November des vergangenen Jahres, als es hieß, dass nur ein paar Wochen Lockdown nötig seien, um anschließend ein unbeschwertes Weihnachtsfest feiern zu können. Auf der anderen Seite bergen Öffnungen auch weiterhin Risiken, die die Gastronomiebetriebe zu tragen haben. Da ist zum einen die drohende Schließung, die ab einer Inzidenz von 100 automatisch greift, zum anderen der Kontrollaufwand. Auf Test- und Impfnachweise zu verweisen, klingt einfach, die Personalien feststellen dürfen Gastronomen aber nicht. Als Dienstleister könne man es sich auch gar nicht leisten, Gäste mit einer derartigen Ordnungsbürokratie zu vergraulen. Das heißt Vertrauen und Eigenverantwortung sind wichtig. "Jetzt kommt es drauf an! Jede und jeder Einzelne hat mit seinem Verhalten und der Einhaltung der Ge- und Verbote maßgeblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen und somit auch Verantwortung. Es wäre sehr bedauerlich, wenn in einer aufkommenden Euphorie die Abstands- und Hygieneregeln außer Acht gelassen werden und sich das Infektionsgeschehen wieder drastisch verschlechtert", sind sich Landrat Jörg Farr und Mathias Schröder, Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg einig. Foto:AdobeStock
-
LANDKREIS (tau). Im Landkreis ...
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum