OBERNKIRCHEN (mk). Das AGAPLESION EV. KLINIKUM
SCHAUMBURG hebt das vollständige Besuchsverbot auf und ermöglicht
ab 17.05.2021 wieder den Besuch von Angehörigen im Klinikum. Das
AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG reagiert auf die regional und
bundesweit sinkenden COVID-19-Infektionszahlen und ermöglicht mit
einem neuen Besuchskonzept den Besuch von Angehörigen im
Klinikum.
Ab Montag, 17. Mai gilt:
- Für Besuche im Klinikum ist ein maximal 24 Stunden altes
negatives Corona-Testergebnis (Nachweis durch Bestätigung eines
Testzentrums oder des Arbeitgebers) vorzulegen. Vollständig
geimpfte Personen (14 Tage nach der erfolgten Zweitimpfung;
Nachweis durch den persönlichen Impfausweis) müssen kein negatives
Testergebnis vorweisen. Ebenfalls kein negatives Testergebnis ist
erforderlich, wenn ein offizieller Nachweis über eine überstandene
Corona-Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate oder über eine
überstandene Corona-Erkrankung und die Erstimpfung gegen COVID-19
vorliegt (Nachweis durch offizielle Bescheinigung und persönlichen
Impfausweis). Im Zweifelsfall können Besucherinnen und Besucher
immer ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten benennen bei
Aufnahme eine Vertrauensperson. Diese darf maximal einmal pro Tag
für eine Stunde zu Besuch ins Klinikum kommen.
- Für die Dauer des Klinikaufenthaltes der Patientin bzw. des
Patienten erhält die benannte Vertrauensperson einen
Besuchsausweis. Jeder Besuch wird über ein Registrierungsformular
dokumentiert. Der Besuchsausweis gilt für die gesamte Zeit des
stationären Aufenthaltes.
- Die Besuchszeit ist von Montag bis Sonntag von 14 bis 18
Uhr.
- Ein Sicherheitsdienst kontrolliert vor Eintritt ins Klinikum die
notwendigen Nachweise. Alle Besucherinnen und Besucher werden
gebeten zur persönlichen Identifikation zusätzlich einen gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen und alle Dokumente bereitzuhalten, um
ggf. entstehende Wartezeiten möglichst gering zu halten.
- Mögliche weitere Anpassungen der Besuchsregelungen entscheidet
das AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG immer vor dem Hintergrund
der aktuellen Infektionslage.
- Ausnahmeregelungen für Besuche gelten wie bisher auch in (akuten)
medizinischen Notsituationen und für Patientinnen und Patienten der
Intensiv- sowie der Palliativstation. Auch für die Geburtshilfe
gelten Sonderregelungen: So darf weiterhin eine Begleitperson zur
Geburt mit ins Klinikum kommen - auch in ein Familienzimmer.
Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr gilt auf der
Infektionsstation nach wie vor ein vollständiges
Besuchsverbot.
Patientinnen und Patienten, die zu einem ambulanten
Sprechstundentermin ins Klinikum kommen, dürfen weiterhin nur aus
zwingenden medizinischen oder sozialen Gründen eine Begleitperson
zu ihrem Termin mitbringen. Auch jede Begleitperson wird
registriert, ein negatives Testergebnis ist nicht notwendig.
Unverändert gilt im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG: Alle
Personen, die das Gelände des Klinikums betreten, sind zum Tragen
eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes, zur Einhaltung der
Abstandsregeln und zur regelmäßigen Händedesinfektion verpflichtet.
Außerdem dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu
einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zum
Besuchszeitpunkt Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen,
Halsschmerzen oder Atemnot verspüren, keine Besuche im Klinikum
abstatten. Weiterhin ist auf eine strikte Einhaltung der Hust- und
Niesetikette zu achten, auch Berührungen zwischen Patientinnen und
Patienten und deren Vertrauensperson sind untersagt. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter https://www.ev-klinikum-schaumburg.de/start
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Besuche im Schaumburger Klinikum wieder möglich
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