Landkreis/WESTENDORF (ste). Wie Britta Steuer vom "Gut Echtringhausen" jetzt mitteilte, lässt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Beschluss vom 27. April die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 19. September 2019 wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zu. Dabei, so Steuer, habe das Oberverwaltungsgericht insbesondere ernstliche Zweifel an der urteilstragenden Annahme des Verwaltungsgerichtes, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Gut Echtringhausen durch die Windräder immer ausgeschlossen sei. Die weitere tatsächliche und rechtliche Prüfung habe sich das OVG für das Berufungsverfahren vorbehalten. Der Landkreis Schaumburg hatte im September 2016 die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von zwei Anlagen erteilt und dagegen hatte Britta Steuer vor dem Verwaltungsgericht in Hannover geklagt; allerdings ohne Erfolg. Jetzt hat das OVG eine Berufung zugelassen. Britta Steuer freute sich darüber und bedankte sich gleichzeitig bei allen Mitstreitern, die sie in dieser Sache bisher unermüdlich unterstützten. "Die Zulassung der Berufung ist ein großer juristischer Erfolg, da die Zulassungsquoten vor den Obergerichten sehr überschaubar sind", so Steuer. "Wie lange sich das Berufungsverfahren hinziehen wird, kann ich nicht prognostizieren. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Vorhabenträgerin 'Get Project' und der beklagte Landkreis nach der Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nun positionieren werden", so Steuer abschließend.Foto: privat
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Kampf gegen Windkraftanlagen geht weiter
OVG Niedersachsen lässt Berufung aus Gründen des Denkmalschutzes zu
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