1. Einkaufen, Reisen, Essen gehen

    Niedersachsen unternimmt vorsichtige Schritte in Richtung Normalität

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    LANDKREIS (mk). In Niedersachsen sinkt die Zahl der Neuinfizierten nun bereits seit einigen Wochen kontinuierlich. "Landesweit wurde jetzt endlich wieder die Hundertergrenze unterschritten, etwa zwei Drittel der Landkreise und Kommunen liegen unter 100", so Ministerpräsident Stephan Weil. "Das ist eine ermutigende Entwicklung, die wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land verdanken. Obwohl es ihnen sicherlich schwergefallen ist, haben sie in beeindruckender Weise die Kontaktbeschränkungen eingehalten und ihre Mobilität reduziert. Herzlichen Dank dafür! Das gibt uns die Möglichkeit, jetzt erste Lockerungen einzuleiten und mit den Menschen zusammen ein paar vorsichtige Schritte hin zu mehr Normalität zu machen." Auch im Landkreis Schaumburg sinkt der Inzidenzwert weiter ab und liegt aktuell bei ???. Die Hoffnung wächst, dass sich die Lage weiter entspannt. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: "Ich freue mich, dass damit auch die Menschen, die in Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie tätig sind, jetzt schrittweise wieder loslegen können und eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Die harte, vom Virus erzwungene Auszeit ist hoffentlich auch für diese Branchen bald vorbei." Sozialministerin Daniela Behrens: "Die Infektionslage in Niedersachsen hat sich deutlich verbessert. Wir können davon ausgehen, dass die Inzidenzentwicklung weiter rückläufig ist. Das bestätigen auch mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ein Hauptgrund ist der zunehmende Impffortschritt." Erste Lockerungen Wenn die positive Entwicklung der Fallzahlen anhält, und mehr und mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen über fünf Werktage hintereinander in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Inzidenzwerten unter 100 bleiben, können diese Regionen in die nächsttiefere Stufe wechseln. Die Basis des Niedersächsischen Lockerungskonzeptes für Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Kultur und Sport sind konsequente - und im Vergleich zum Status Quo - sogar noch ausgeweitete Testpflichten. Unbedingt weiter beachtet werden müssen Abstands- und Maskenpflichten, Kontaktnachverfolgung wird der Regelfall sein, diese sind analog möglich, digitale Möglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht und sollten ausgeweitet werden. Stephan Weil: "Wir wollen insbesondere Kindern und Jugendlichen wieder mehr Aktivitäten ermöglichen und vor allem auch die Bildung stärken. Aufgrund der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft gilt der Grundsatz: mehr draußen als drinnen." Kinderbetreuung 
und Unterricht Die Kindertageseinrichtungen in Regionen einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 wechseln ab dem 10. Mai 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb ("Kita-Szenario B"). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten. Alle Schulen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 bieten dann Präsenzunterricht im Wechselmodell ("Szenario B") an. In geteilten Lerngruppen kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte. Zudem wird ab nächster Woche auch über einer Inzidenz von 165 in den folgenden Bereichen Unterricht im "Szenario B" stattfinden: in den Schuljahrgängen 9 und 10, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12, der 4. Schuljahrgang und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie die Förderschulen Sehen und Hören. Auch im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll ein Präsenzbetrieb mit strengen Hygiene- und Testkonzepten wieder erlaubt werden - auch hier jedoch in wechselnden kleinen Gruppen. Vergleichbares gilt für die außerschulische Bildung und die Erwachsenenbildung sowie für Fahr- und Flugschulen. Kontakte vermeiden Da private Treffen als einer der Haupttreiber der Infektionen gelten, können die Kontaktbeschränkungen nicht weiter gelockert werden: Treffen dürfen sich weiterhin in privaten und in öffentlichen Räumen ein Haushalt und zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes mit den dazugehörigen Kindern unter 14 Jahren. Einkaufen und 
Essen gehen In über fünf Werktage hinweg unter 100 liegenden Regionen werden auch die bislang geschlossenen Geschäfte des Facheinzelhandels wieder geöffnet, im Bekleidungsladen, im Möbelhaus oder im Schuhgeschäft kann also wieder eingekauft werden. Zugang erhält man jedoch - jenseits der schon jetzt offenen und die notwendige Grundversorgung absichernden Bereiche - nur mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung. In den zusätzlich ab dem 10. Mai geöffneten Geschäften des Facheinzelhandels gelten zunächst strenge Kapazitätsbegrenzungen, 20 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde muss vorhanden sein, oberhalb von einer Gesamtverkaufsfläche von 800qm sind 40 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde erforderlich. Geöffnet werden soll unter einer Inzidenz von 100 mit Abstandsregelungen und entsprechenden Hygienekonzepten die Außengastronomie. Die Gäste benötigen einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis für ihre Genesung oder ihre Impfung. Auch in der Außengastronomie müssten die geltenden Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden. Eine vorsichtige Öffnung der Innengastronomie mit einer Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent ist dann für den nächsten Öffnungsschritt in zwei bis drei Wochen geplant. Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten zoologische und botanische Gärten können weiterhin mit maximal 50-prozentiger Kapazität geöffnet bleiben. Notwendig ist ein negativer Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. "Die Theater und Kinos unseres Landes bitten wir noch um ein wenig Geduld", so Sozialministerin Daniela Behrens. "Sie können jedoch - soweit es das Wetter erlaubt - unter freiem Himmel bereits Sitzveranstaltungen anbieten. Leider sind jedoch Großveranstaltungen im Innenbereich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus noch zu gefährlich." Sport treiben "Draußen ist sicherer als drinnen", dieser Grundsatz gilt auch im Sport. Und Kinder und Jugendliche brauchen auch Mannschaftssport noch dringender als Erwachsene. Deshalb wird draußen auch Kontaktsport mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ermöglicht, Betreuerinnen und Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis. Erwachsene können kontaktfrei draußen zusammen Sport treiben. Sie müssen dabei aber mindestens zwei Meter Abstand voneinander in alle Richtungen halten Und alle samt negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Im Innenbereich gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen, die auch sonst bei privaten Treffen gelten, also ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts. Neu ist hier, dass dennoch Erwachsene ebenso sowie Trainerinnen oder Betreuer beim Sport im Innenbereich negativ getestet genesen oder geimpft sein müssen. Reisen möglich Von nächstem Montag an können in allen Regionen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, allerdings nur für Landeskinder. Notwendig sind ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen ist ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet. Foto: AdobeStock

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