1. Aus einer Ortstafel werden jetzt fünf Schilder

    Anwohner wehren sich gegen behördliche Anordnung

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    LAUENAU (al). Weil es die Straßenverkehrsordnung so will, muss der Flecken Lauenau an seinem nördlichen Ende in Richtung Feggendorf das dortige Ortseingangsschild wieder versetzen und nun weitere vier an den Einfahrten zu den angrenzenden Siedlungsbereichen installieren. Der Grund: Es liegt nur eine einseitige Bebauung entlang der Fahrbahn vor. Als Martin Höffer vor drei Jahren sein Haus am "Hopfenring" baute, nahm er erfreut einen Ratsbeschluss zur Kenntnis. Das bisher nahe dem Gasthaus Felsenkeller stehende gelbe Ortsschild wurde wegen der Zufahrten zu den neuen Baugebieten um etwa 200 weiter in Richtung Feggendorf versetzt. "Das war für uns Neubürger nicht nur eine symbolisch gute Geste", betont er, "wir gehörten damit auch zu Lauenau". Während der vor wenigen Wochen beendeten Ausbauphase des Hopfenrings hatte dies auch den Vorteil, dass hiesige Fahrzeuge notgedrungen Stellflächen entlang der vor Jahren zur Gemeindestraße umgewidmeten Fahrbahn finden konnten. Zudem mag das gelbe Schild Autofahrer gewiss auch veranlasst haben, den Fuß vom Gas zu nehmen, weil mit dem gelben Schild automatisch die Pflicht zur maximalen Geschwindigkeit von 50 km/h bestand und dies die Fahrbahn querenden Fußgänger und Radfahrer schützte. Höffer weist darauf hin, dass die in Höhe ihres Gebiets umstrittene Beschilderung anderswo üblich sei und dort seit jeher ohne Beanstandungen geduldet werde. Zum Beispiel in Hülsede und Krebshagen gebe es ebenfalls nur eine einseitige Bebauung entlang der Straße. Doch die Argumente laufen ins Leere. Auf SW-Anfrage teilte die Leiterin des Ordnungsamts der Samtgemeindeverwaltung, Stephanie Kunde, mit, dass die vom Landkreis Schaumburg verfügte Maßnahme umgesetzt werden müsse. Auch die neuen Schilder seien bereits bestellt. Sie werden an den Einmündungen des Hopfenrings sowie der beiden Baugebiete "Felsenkeller" ihren Platz finden. Die Veränderung ist dem Vernehmen nach vom Lauenauer Wilfried Bock betrieben worden. Der Experte hatte wiederholt in der Vergangenheit auf verkehrliche Mängel in der Ortslage aufmerksam gemacht, darunter mangelnde Straßenbreiten im Felsenkeller-Baugebiet und die unzureichenden verkehrlichen Gegebenheiten im Gewerbepark, das als Betriebsgelände anzusehen sei. Dort ist inzwischen der Flecken Lauenau aufgefordert worden, halbseitige Schranken für einen Teilbereich zu installieren. Die Suche nach einer Lösung für das Gebiet Felsenkeller dauert an. Dort hatte Bock bemängelt, dass bei parkenden Fahrzeugen eine verbleibende Mindeststraßenbreite von 3,05 Meter nicht überall gewährleistet sei. Foto: al

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