RODENBERG (jl). Auf Antrag der Wählergemeinschaft Rodenberg (WGR) hat der Rat einhellig dafür gestimmt, seine Hauptsatzung um die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zu ergänzen. Der Hintergrund: Nur wenn es eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung gibt, ist eine direkte Übertragung von Ratssitzungen und Fachausschüssen in öffentlichen Videokonferenzen an Zuhörer erlaubt. Weil die Entwicklung der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar sei, hatte sich der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, einen entsprechenden Paragrafen in die Hauptsatzung mit aufzunehmen. Darin heißt es nun, dass für die angeordneten öffentlichen Sitzungen des Rates per Videokonferenz auch von den Mandatsträgern Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Berichterstattung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt das Recht jedes einzelnen Ratsmitglieds zu verlangen, dass die Aufnahme seines Redebeitrags oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.
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