1. Lob und Tadel für Bebauung Harrenhorst

    Anwohner sorgen sich um Höhe der Gebäude / Lob für Innenstadtentwicklung

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    BAD NENNDORF (mk). Sechs Gebäude mit jeweils maximal sechs Wohneinheiten sollen auf dem bislang brach liegenden Grundstück im Gebiet "Harrenhorst" entstehen. Einstimmig hat der Bauausschuss der Stadt Bad Nenndorf nun der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zugestimmt - ein weiterer Schritt in Richtung innerstädtischer Verdichtung. Die Sparkasse Schaumburg möchte auf dem Gelände des ehemaligen Altenheimes ein neues Wohnquartier schaffen. Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen, Alina Dubbert vom Planungsbüro Reinold, erläuterte das Vorhaben inklusive der aufgenommenen Bedenken aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren. Nun sei ein guter Kompromiss gefunden worden, resümierte Stadtdirektor Mike Schmidt. Ralph Tegtmeier, SPD, betonte, dass "wir das umsetzen, was wir an anderen Stellen schon wollten", nämlich kleinere Wohneinheiten zu schaffen. Auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm äußerte für ihre Fraktion Zustimmung. "Das halten wir für sinnvoll", den innerstädtischen Bereich zu entwickeln. Der Ausschuss lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Investor, der bereit gewesen sei, auf die Bedenken der Anwohner einzugehen. Diese zeigten sich nicht alle zufrieden mit dem Kompromiss, wie Anwohner Jens Thiemann im Rahmen der Einwohnersprechstunde deutlich machte. Kopfzerbrechen bereite ihm insbesondere die Höhe der Gebäude im Verhältnis zu den angrenzenden Häusern. Der Unterschied liege bei über 13 Metern und er befürchtet eine Beschattung seines Hauses. "Es tut jeder Meter weh," betonte er, "das ist ein Brett, auf das man guckt." Er wünsche sich, dass in Bezug auf die Höhen noch einmal nachgebessert werde, auch wenn es sich nur um ein bis zwei Meter handeln würde. Die Verwaltung und Dubbert machten deutlich, dass im Bebauungsplan nur die Obergrenzen festgelegt werden würden, der Bauträger müsse diesen Rahmen nicht ausschöpfen. Aufgrund der vorhandenen Topografie sei es aber notwendig, das Gebiet aufzuschütten, auch um die geplanten Tiefgaragen in den östlichen Gebäuden zugänglich zu machen. Das Bauland werde angehoben, um eine Begradigung und insbesondere eine barrierefreie Zuwegung zu ermöglichen. Die Heilquellenschutzverordnung grenze den Tiefbau auf maximal zwei Meter ein. Geplante Gehölzanpflanzungen würden für eine optische Durchbrechung sorgen. Klaus-Dieter Knobloch vom Senioren- und Behindertenbeirat äußerte Bedenken in Bezug auf die Barrierefreiheit. Die vorgeschlagenen, in Serpentinen angelegten Wege seien für Rollstuhlfahrer unzumutbar. Doch gerade diese Lösung, erklärte Schmidt, sei für die Gewährleistung des Paragrafen 49 der niedersächsischen Bauordnung notwendig. Knobloch erwähnte, dass es hierzu durchaus Alternativen gebe. Nach einem kurzen Telefonat mit dem Investor noch während der Sitzung konnte Schmidt mitteilen, dass nach derzeitigem Stand 50 Zentimeter wegfallen würden. Schmidt abschließend: "Wir gehen da noch einmal rein." Foto: mk

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