1. Land versendet Schreiben an Verstorbene

    Gesundheitsministerium bedauert Pannen / Kommunen schicken Briefe raus

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    LANDKREIS (mk). Bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beim Verschicken der Impf-Informationen an über 80-Jährige auf den Adress-Datensatz der Post zurückgreifen zu wollen, hagelte es Kritik von allen Seiten. Die Befürchtung: Nicht alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger seien hier erfasst und es könnte zu diversen Fehlern kommen. Genau dies ist jetzt passiert, dem Schaumburger Wochenblatt liegen gleich mehrere Fälle vor, bei denen bereits Verstorbene angeschrieben wurden. Aktuell erhält Niedersachsen 63.000 Impfdosen pro Woche, nicht genug, um die ganze Bevölkerung auf einmal zu impfen. Aus diesem Grund hat der Bund in einer Verordnung ganz klar geregelt, wer den Impfstoff zuerst erhalten soll. Zu der Personengruppe gehören auch alle Bundesbürgerinnen und -bürger, die 80 Jahre und älter sind. Nachdem zunächst mit mobilen Impfdiensten in Alten- und Pflegeheimen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal mit dem Vakzin versorgt wurden, informiert das Land Niedersachsen derzeit die übrigen über 80-Jährigen in einem Schreiben über die Möglichkeit der Terminvereinbarung zwecks Impfung. Diese ist ab dem 28. Januar unter 0800 99 88 665 sowie über das Online-Portal www.impfportal-niedersachsen.de möglich. Termine können immer nur solange gebucht werden, wie Impfstoff vorhanden ist. Da zwei Dosen notwendig sind wird auch immer gleich ein zweiter Termin festgelegt. Wie das Gesundheitsministerium in dem Schreiben mitteilt, werden im Februar zunächst nur etwa 30.000 Impftermine pro Woche vergeben. Die Impfung ist kostenlos, auch wer keine Post erhält und über 80 Jahre alt ist, ist impfberechtigt. Um die Informationsschreiben zu versenden greift das Ministerium auf einen Datensatz der Deutschen Post zurück, mit der Begründung, dass zum einen die 409 Meldebehörden in den Kommunen mit der Erstellung von Adresslisten nicht weiter belastet werden sollen und weil zum anderen der Datenschutz deren Weitergabe an ein privates Unternehmen nicht zulasse. Das Ministerium könne den Versand nicht leisten. 28.000 Euro plus Porto und Versandkosten kostet dieses Verfahren den Steuerzahler. Und wie befürchtet kommen jetzt immer mehr Beschwerden, dass bereits Verstorbene angeschrieben werden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte dies auf Nachfrage, allerdings sei es bei über 200.000 Datensätzen nicht möglich, Fehler auszuschließen. "Das ist natürlich nicht schön", betonte Manfred Bühling, "das bedauern wir sehr und wir entschuldigen uns dafür." Das Ministerium habe bereits eine Alternative gefunden. So seien die Musterschreiben an die Kommunen übermittelt worden, die nun ihrerseits die über 80-Jährigen in ihrem Meldebereich anschreiben werden. So solle sichergestellt werden, dass die Information möglichst alle Betroffenen erreicht.

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