1. Impfungen sind in vollem Gang

    Ab 28. Januar Terminvereinbarungen möglich / 1500 schon geimpft

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    LANDKREIS (mk). Seit dem 27. Dezember 2020 werden bundesweit Teile der Bevölkerung geimpft. Bei der Reihenfolge, wer den Impfstoff zuerst erhält, richten sich die Kommunen und somit auch der Landkreis nach der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2". Diese teilt die Bundesbürger in drei Gruppen: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität sowie Personen mit erhöhter Priorität. Das Land Niedersachsen konzentriert sich dabei zunächst auf die Bewohner und Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen. Ab dem 28. Januar beginnt die die Impfung der nicht in Heimen lebenden über 80-Jährigen. Eine Terminvergabe ist dann unter der Hotline 0800 99 88 665 sowie online möglich. Derzeit erhält Niedersachsen entsprechend seines Bevölkerungsanteils etwa 63.000 Impfdosen pro Woche. Das reicht nicht für alle, der Bund hat daher in seiner Verordnung festgelegt, wer die Impfung zuerst erhält - alle Bundesländer müssen sich an diese Reihenfolge halten. Zunächst werden Personen geimpft, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, die in stationären Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Zudem Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Ebenfalls zur ersten Gruppe gehören Personen, die in medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten oder in der ambulante Palliativversorgung und Onkologie tätig sind. In der aktuellen Phase werden nach Angaben des Landkreises vorsichtig geschätzt 10.000 Personen geimpft - derzeit sind es bislang 2069, die die erste Dosis bereits erhalten haben. 28.000 Euro 
Versankosten Rund 800.000 Menschen zählen in Niedersachsen zu der ersten Personengruppe. Das Land will nun alle über 80-Jährigen anschreiben. Das Sozialministerium informiert in diesem Schreiben darüber, wie ein Termin vereinbart werden kann. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik lebten zum Stichtag 31. Dezember 2019 allein rund 12.900 Seniorinnen und Senioren, die über 80 Jahre alt sind. Hinzukommen dann noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der diversen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Aus diesem Grund wird die Impfung der ersten Personengruppe einige Zeit in Anspruch nehmen, das Impfzentraum in Stadthagen steht nach Angaben des Landes bereit. Wer keine Post erhält ist dennoch impfberechtigt. Das Land greift auf eine Adresskartei der DHL zurück, die die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfülle, aber nicht vollständig sei, wie das SPD-geführte Gesundheitsministerium mitteilt. Aus diesem Grund könne es vorkommen, dass nicht jeder Post erhalte. Dieses Vorgehen stößt sowohl bei Kommunen und der Opposition als auch beim Koalitionspartner CDU auf Kritik. Das Ministerium argumentiert, dass es die insgesamt 409 Meldebehörden in der Corona-Krise mit der Erstellung von Adresslisten nicht zusätzlich habe belasten wollen. Zudem dürften aus Datenschutzgründen die Adressen nicht gebündelt an einen privaten Dienstleister übergeben werden, das Ministerium selbst sei nicht in der Lage eine derart große Menge an Anschreiben zu bewältigen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 28.000 Euro plus Porto und Mehrwertsteuer. Kostenloser Transport Wer gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport zum Impfzentrum angewiesen ist, sollte sich mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen und sich eine Transportbescheinigung geben lassen. Im Vorfeld sollte mit der Krankenkasse abgeklärt werden, ob die Kosten übernommen werden. Das Land Niedersachsen steht derzeit in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen, einige haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, kann die Transportbescheinigung im Impfzentrum mit Angabe der Kontonummer abgegeben werden. Die Kosten werden dann erstattet. Zwei Dosen Um einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bei einer Covid-Infektion zu erhalten, sind aktuell zwei Impfdosen notwendig, die im Abstand von drei bis vier Wochen gespritzt werden. Daher werden gleich zwei Termine mit dem Impfzentrum vereinbart. Aus diesem Grund reserviert das Land von jeder Impfstoff-Lieferung die Hälfte für die Zweitimpfung, um bei möglichen Lieferengpässen diese sicherstellen zu können. Foto: privat

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