1. Erster Blick auf Kommunalwahl

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Weil auch in kleinen Gemeinden der Anteil der Briefwähler immer größer wird und sich deshalb bei der direkten Stimmabgabe die Zahl der Teilnehmer weiter reduziert, könnte das Wahlgeheimnis gefährdet sein. Um dies zu vermeiden, hat der Samtgemeinderat eine Neuordnung seiner Wahlbezirke beschlossen. Der Landkreis Schaumburg hatte dem Gemeindewahlleiter vorgeschlagen, bei weniger als 50 abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk diese im Kreishaus in Stadthagen auszählen zu lassen. Das hätte viel Aufwand zur Folge, der letztlich auch die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses verzögern würde. Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla griff dagegen den zweiten Vorschlag der Kreisverwaltung auf, einige Wahlbezirke zu ändern, indem diesen mehrere Wahlräume zugeordnet würden. So soll es künftig 24 Wahlbezirke mit insgesamt 27 Wahlräumen geben. Während die übrigen Bereiche unverändert bleiben, werden künftig der Wahlbezirk Groß Hegesdorf/Lyhren, der Wahlbezirk Soldorf/Kleinhegesdorf und der Wahlbezirk Hülsede/Meinsen mit jeweils zwei Wahlräumen in den jeweils genannten Orten geführt. Für den Urnengang der Bevölkerung ändert sich dadurch nichts. Auch bleibt es bei Wahlvorständen für jeden Wahlraum. Nur die Auszählung erfolgt erst nach dem Zusammenfügen der Stimmzettel beider Wahlräume eines Bezirks. Das Land Niedersachsen hat die Kommunalwahl auf den 12. September 2021 festgelegt. Dann kann die Bevölkerung über die künftige Zusammensetzung des Kreistags, des Samtgemeinderats und der Gemeinderäte entscheiden. Auch ein neuer hauptamtlicher Samtgemeindebürgermeister wird gewählt. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2021 und dauert fünf Jahre. Zwei Wochen später wird die Bevölkerung ein weiteres Mal an die Urnen gebeten - zur Bundestagswahl am 26. September. Parallel dazu könnte es zu einer Stichwahl um den Samtgemeindebürgermeister kommen, falls beim ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erringen sollte.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an