LANDKREIS (mk). Insgesamt 400 Millionen Schutzmasken sollen die Apotheken in Deutschland bis Mitte April 2021 an rund 27 Millionen Bundesbürger verteilen, die besonders gefährdet sind, bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 schwer an COVID-19 zu erkranken. Demnach sollen besonders vulnerable Gruppen wie Menschen, die älter als 60 Jahre sind oder an Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Herzinsuffizienz und COPD leiden, einen Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken oder Masken vergleichbarer Qualität erhalten. Die Ausgabe in den Apotheken soll in Etappen erfolgen: Schon jetzt können Betroffene unter Vorlage eines Personalausweises oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft Masken erhalten - die Prüfung obliegt aktuell den Apotheken. Eine Eigenbeteiligung der Patienten ist nicht vorgesehen. Weitere zwölf Masken - einmal sechs Stück ab 1. Januar plus einmal sechs Stück ab 16. Februar - erhalten Betroffene, wenn sie eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse oder ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen können, dass sie ein Anrecht darauf haben. Für diese zweimal sechs Masken wird eine Eigenbeteiligung des Versicherten in Höhe von zweimal 2 Euro fällig (2 Euro pro sechs Masken). Diese Eigenbeteiligung verbleibt in der Apotheke und wird mit dem Erstattungsbetrag verrechnet. Foto: AdobeStock
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Schutzmasken für Risikopatienten
Apotheken übernehmen die Verteilung
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