LANDKREIS (mk). Der 3. Advent war geprägt von den Beratungen rund um eine neue, bundesweite Corona-Verordnung. In der Bund-Länder-Konferenz einigten sich alle Beteiligten auf einen erneuten "Lockdown", der von heute, 16. Dezember, bis zum 10. Januar gelten soll. In den Innenstädten kam es nach der Ankündigung teilweise zu einem Ansturm auf die Geschäfte. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, stellt der Bund weiterhin finanzielle Hilfen zur Verfügung und ermöglicht unbürokratische Teilabschreibungen. Diese Regeln gelten ab heute: 1. Private Zusammenkünfte müssen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden, Kinder unter 14 Jahre ausgenommen. Niedersachsen erlaubt über die Feiertage vom 24. bis 26. Dezember, dass sich mehr als zwei Haushalte treffen dürfen: Die Obergrenze für solche Familientreffen wird auf vier Personen von außerhalb beschränkt. 2. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot, zudem wird der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell verboten. Die Kommunen definieren publikumsträchtige Plätze, auf denen ein Feuerwerksverbot gilt. Privatpersonen werden gebeten, kein Feuerwerk zu zünden. Hintergrund ist die hohe Verletzungsgefahr und die bereits enorme Belastung des Gesundheitssystems. 3. Der Einzelhandel muss schließen. Ausgenommen sind Supermärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Geldinstitute, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel. 4. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Ähnliches werden geschlossen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logopädie sowie Podologie. 5. Den Eltern in Niedersachsen wird freigestellt, ihre Kinder zu Hause zu behalten, dies gilt auch für die Kindertagesstätten. Eine Notbetreuung wird ermöglicht, zudem sollen Eltern zusätzliche Möglichkeiten erhalten, bezahlten Urlaub zu nehmen. Für Abschlussklassen können gesonderte Regeln vorgesehen werden. 6. Die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe sind weiterhin möglich - ein Verzehr vor Ort wird untersagt. Im öffentlichen Raum gilt vom 16. Dezember bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot. 7. Gottesdienste sind unter strengen Hygienevorschriften erlaubt. 8. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen. So sollen die Heime mit medizinischen Schutzmasken und die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützt werden. 9. Über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus, gilt weiterhin die Hotspotstrategie: ab einer 7-Tage-Inzidenz muss ein Beschränkungsverbot regional umgesetzt werden. Bei einer Inzidenz von über 200 und diffusem Infektionsgeschehen sollen die Maßnahmen erweitert werden. 10. Auf nicht not wendige Rei sen im Inland und auch ins Ausland sollte zudem unbedingt verzichtet werden. Foto: AdobeStock
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Ab heute gilt der Lockdown
Kleine Familienfeiern möglich / Kein Feuerwerk an Silvester
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