1. Öffentliche Segnung homosexueller Paare beschlossen

    Synode der Landeskirche stimmt mit großer Mehrheit für neue Regelung

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    LANDKREIS (bb). Mit großer Mehrheit hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe beschlossen, öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehe-Paare zuzulassen. Dabei ist den einzelnen Pastoren der Landeskirche die Segnung nicht angeordnet, ihre "individuelle Gewissensentscheidung wird respektiert". Ein Großteil der Pastoren wird diese vornehmen. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe ist die letzte unter den 20 evangelischen Landeskirchen, die diesen Schritt geht. Bei zwei Enthaltungen und einem Gegenvotum habe sich die Synode gegenüber 31 Ja-Stimmen nahezu einmütig für die nun verabschiedete Regelung ausgesprochen, wie die Präsidentin der Landessynode Daniela Röhler im Pressegespräch festhielt. Röhler, Landesbischof Doktor Karl-Hinrich Manzke und weitere Kirchenvertreter beschrieben den rund sechsjährigen Prozess, der zu diesem Ergebnis führte, als unter breiter Einbindung aller Kirchengemeinden und der gesamten Pastorenschaft sehr sorgfältig entwickelt, aber auch als intensives Ringen unterschiedlicher Überzeugungen. "Individuelle 
Gewissensentscheidung 
der Pastoren": Der Beschluss führt dazu, dass in den Gemeinden der Landeskirche homosexuelle Ehepaare von nun an öffentlich gesegnet werden können. Inhalt des Beschlusses ist auch eine liturgische Ordnung, welche die Synode ihren Pastoren für die öffentlichen Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare empfiehlt. In der Formulierung des Treueversprechens, des Ringwechsels und der Segensworte werde dabei analog zu den Segnungen von heterosexuellen Ehepaaren verfahren, so die von der Landeskirche formulierte Presseerklärung. Allerdings sind die Pastoren nicht verpflichtet, solche Segnungen vorzunehmen. "Die individuelle Gewissensentscheidung von Pastorinnen und Pastoren für oder gegen eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird respektiert", heißt es im Beschluss der Synode. Vier der 40 Pastoren der Landeskirche seien nicht bereit diese Segnung vorzunehmen, erklärte Daniela Röhler. Von den Kirchengemeinden habe keine in den eingeholten Stellungnahmen erklärt, dass sie die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bei sich ablehne, wie Landesbischof Manzke festhielt. Es gelte, diesen Beschluss nun in der Praxis zu leben. Äußere ein gleichgeschlechtliches Paar den Wunsch nach einer Segnung im Wirkungsbereich eines der Pastoren, die diese für sich ablehnen, solle das Paar an einen Kollegen vermittelt werden, wie die Runde im Pressegespräch erläuterte. "Sehr unterschiedliche
Positionen": "Unser Anliegen war der Mensch" hielt der Vorsitzende der sich mit der Thematik beschäftigenden Arbeitsgruppe Pastor Günter Fischer zum Hintergrund des Beschlusses fest. Die Kirche müsse offen sein, um Schwulen und Lesben eine Heimat zu bieten. Auch wenn ein Pastor die öffentliche Segnung eines Paares für sich ablehne, stehe er in der Verantwortung der seelsorgerischen Begleitung, heißt es im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe. Gemeinsam mit Pastor Lutz Gräber, Theologischer Referent im Landeskirchenamt, hatte Fischer den Abschlussbericht auf der Synode vorgestellt. Die beiden erläuterten, dass die Landeskirche von sehr unterschiedlichen Positionen im Verständnis der Ehe und von homosexuellen Partnerschaften geprägt sei. Im nun erfolgten Beschluss würden diese unterschiedlichen Positionen in einem differenzierten Konsens anerkannt. Landesbischof Karl-Hinrich Manzke ergänzte, dass der Beschluss der hohen Wertschätzung der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau und der Familie Rechnung trage und nun auch Schwule und Lesben mit einer gottesdienstlichen Segnung begleitet werden könnten. Trotz unterschiedlicher Positionen habe man im Prozess zu einer Einigung gefunden, ein "Zerreißen" der Kirche über diese Frage habe vermieden werden können. Auch wenn die Segenshandlung für heterosexuelle Ehepaare als "Trauung" bezeichnet wird, während die unter gleichgeschlechtlichen Ehepaaren "Segnung" heißen wird, gebe es in der Segenshandlung keinen Unterschied, so Pastor Gräber. Beide Paare würden vor Gott treten und sich Treue, Liebe und Verlässlichkeit versprechen und dafür um den Segen bitten, auf den sie in gleicher Weise angewiesen seien. Daniela Röhler entschuldigte sich bei "allen Menschen, die wegen ihrer Sexualität schmerzhafte Erfahrungen mit unserer Kirche machen mussten". Menschen seien diskriminiert worden. Lieblosigkeit und Ausgrenzung widerspreche dem christlichen Verständnis. Auch bei unterschiedlichen theologischen Auffassungen sei sich die Landessynode einig, dass es eine solche Diskriminierung nicht geben dürfe. Daniela Röhler und Karl-Hinrich Manzke hoben hervor, dass der Prozess mit der engen Einbindung praktisch der gesamten Kirche eine Besonderheit auch im Vergleich mit anderen Landeskirchen sei. Für weitere Diskurse könne dies beispielgebend sein. Foto: bb

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