1. Die Kontakte weiter reduzieren

    Länder erarbeiten Verordnungen

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    LANDKREIS (mk). Seit Anfang des Monats befindet sich Deutschland im "Lockdown light". Am vergangenen Mittwoch haben sich Bund und Länder im Rahmen einer Videokonferenz darauf geeinigt, die geltenden Regeln bis zum 20. Dezember zu verlängern. Der dringende Appell lautet: alle nicht notwendigen Kontakte vermeiden. Über die Feiertage dürfen sich dann vorübergehend wieder mehr Personen zusammenfinden. Die Länder arbeiten aktuell an ihren jeweiligen Verordnungen, die am 1. Dezember in Kraft treten sollen. Grundsätzlich gelten im Dezember zusätzlich zu den bestehenden, folgende Regeln: Das gilt für das
öffentliche Leben Ab dem 1. Dezember dürfen im Privaten maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Das gilt auch in der Öffentlichkeit. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen. Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter darf sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, darüber pro 20 Quadratmeter. Die Maskenpflicht wird auf die Parkplätze ausgeweitet sowie auf den Bereich vor den Geschäften. Weihnachten und Silvester Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, unter Einhaltung der Auflagen. Von Gemeinde- und Chorgesang sowie Orchesterbegleitung wird abgeraten. Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird das Verwenden von Pyrotechnik untersagt, auch öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind nicht erlaubt. Die Bundesregierung weist erneut auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln hin, in geschlossenen Räumen sollte regelmäßig gelüftet werden.
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