1. Kreis ordnet Aufstallung an

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    LANDKREIS (cs). Der Landkreis hat aufgrund der sich verbreitenden Geflügelpest die teilweise Aufstallung in den Gemarkungen Hagenburg, Altenhagen III, Wiedenbrügge und Schmalenbruch. Nur in Ställen oder vor Wildvögeln und deren Koteinträgen geschützten Gehegen darf noch gehalten werden.

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