1. Diese Änderungen werden erwartet

    Lockdown-light wird über den Dezember verlängert

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    LANDKREIS (nh). Bei dem Corona-Gipfel der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch soll das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen werden. Voraussichtlich werde der Lockdown light bis auf den Dezember ausgedehnt. Aus der Vorlage sind bereits weitere Beschränkungen im privaten Bereich und an den Schulen aufgeführt. Der Teil-Lockdown wird bis 20. Dezember verlängert - auch Hotels, Restaurant, Bars und unter anderem Fitnessstudios müssen weiter geschlossen bleiben. Private Zusammenkünfte sollen bis 17. Januar weiter beschränkt werden: Lediglich fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich noch treffen. Eine Ausnahmeregelung soll vom 21. bis 27. Dezember gelten - hier sollen sich dann zehn Personen, auch aus mehr als zwei Haushalten, treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen hier nicht mit rein. Ob diese Ausnahmeregelung auch über Silvester verlängert wird, ist noch unklar. Die Maskenpflicht soll weiterhin bis 16. Januar an allen stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien, innerhalb öffentlichen Gebäuden, im Bahn- und Busverkehr und ähnlichen gelten. An den Schulen soll der Präsenzunterricht grundsätzlich aufrecht erhalten werden. Aber die konkrete Ausgestaltung und weiterführende Maßnahmen wie Hybridunterricht solle länderspezifisch geregelt werden, sodass bei Bedarf Wechselunterricht eingeführt werden kann. Gleichzeitig gibt es Überlegungen, den Präsenzunterricht für die Oberstufen und Berufsschulen stark zu verringern. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitalen Unterricht umstellen. Ab einer Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner soll in den betreffenden Regionen ab der siebten Klasse im Unterricht Maskenpflicht gelten. Die Finanzhilfen sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Wichtig ist: Alle diese Maßnahmen sind noch kein Beschluss, sondern lediglich eine Vorlage für die Gespräche mit dem Bund am Mittwoch. Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass es noch Änderungen geben wird.

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