LANDKREIS (mk/cs). Seit Anfang November gelten für Schülerinnen und Schüler verschärfte Regelungen. Niedersachsen hat sich für verschiedene Szenarien vorbereitet und Richtlinien erstellt. Wie die Niedersächsische Landesschulbehörde mitteilte, sind im Landkreis Schaumburg bisher die "Bernd-Blindow-Schulen gGmbH Physiotherapie" und Immanuel-Schule in Bückeburg, die Grundschule und IGS in Obernkirchen, die Grundschule Süd und IGS in Rinteln, die "Grundschule am Stadtturm", das Ratsgymnasium, die BBS, die "Oberschule am Schloßpark", das Wilhelm-Busch-Gymnasium und die IGS Schaumburg in Stadthagen, die IGS Rodenberg sowie die Wilhelm-Busch-Grundschule in Niedernwöhren von "Szenario B" betroffen. Eine Komplettschließung blieb bisher aus. MNB-Pflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im Unterricht ist im Sekundarbereich I-und II immer dann verpflichtend, wenn das Gesundheitsamt an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hat. Diese Maßnahme ist 14 Tage lang für die gesamte Schule wirksam. Überschreitet der Landkreis oder die Stadt den Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, ist im Sekundarbereich I- und II Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht immer verpflichtend - unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule, die das Gesundheitsamt getroffen hat. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sind nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Wechsel in Szenario B mit "geteilten Klassen" Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (in der Regel 14 Tage) in das Szenario B. In diesem Wechselmodell kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet. Unter eine die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Für Kindertageseinrichtungen gilt: Das Gesundheitsamt kann in einer Kindertageseinrichtung den eingeschränkten Betrieb (Szenario B) anordnen, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung liegt, die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt, und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. Im eingeschränkten Betrieb gilt dann wieder das Prinzip der strengen Gruppentrennung und offene Gruppenkonzepte sind untersagt. Szenario C Quarantäne und Shutdown: Beim (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schüler. Bei Schulschließungen ist eine Notbetreuung angeboten werden. Lüften nach 20-5-20 Sachgerechtes Lüften ist ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt. Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Foto: mk
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Geteilte Klassen und Unterricht zu Hause
Immer mehr Schulen im Landkreis melden Corona-Fälle
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