BAD NENNDORF (cs). Das Polizeikommissariat Bad Nenndorf hat in den Ortschaften seines Zuständigkeitsbereichs Kontrollen in Spielhallen und gastronomischen Betrieben durchgeführt und diese auf die Einhaltung der Maskenpflicht und der Schließzeiten überprüft. Wenngleich die kürzlich verhängte Sperrstunde außer Kraft gesetzt wurde, mussten die in der aktuellen Verordnung aufgeführten Betriebe ihre Türen für Gäste und Kunden am Sonntag, den 1. November spätestens um Mitternacht schließen. In vereinzelten Fällen wiesen die Beamten auf die korrekte Tragweise der Masken hin, im Großteil der kontrollierten Örtlichkeiten wurden die Schutzmaßnahmen jedoch umgesetzt.
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Polizei kontrolliert Gastronomen
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