1. Maskenpflicht und Schließungen

    Bund und Länder einigen sich auf strengere Maßnahmen

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (mk). "Die Infektionsdynamik unterbrechen", so lautet die Maßgabe der Bundesregierung. Um eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern und es Familien und Freunden zu ermöglichen, sich unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen zu können, sei es notwendig strengere Maßnahmen einzuführen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Daher gelten ab Montag, dem 2. November deutschlandweit neue Regeln. Der 7-Tage-Inzidenzwert im Land Niedersachsen liegt mit Stand 29. Oktober bei 71,8. Der Landkreis Schaumburg mit 75,4 und die Region Hannover mit 69,6 (Stand 28. Oktober) sind Risikogebiet. Weil die Fallzahlen deutschlandweit rasant ansteigen, kamen am vergangenen Mittwoch die Ministerpräsidenten im Rahmen einer Video-Schalte zusammen, um zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über härtere Corona-Maßnahmen zu beraten. Schon jetzt gilt in Niedersachsen für öffentlich zugängliche Örtlichkeiten eine Beschränkung der Personenzahl auf maximal zehn aus zwei verschiedenen Haushalten. In privaten Räumlichkeiten, auch in Vereinsheimen oder im eigenen Garten, dürfen ebenfalls nur maximal zehn Personen aus zwei Haushalten oder enge Angehörige zusammenkommen. Zudem gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde. Ab kommendem Montag müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf weitere Einschränkungen einstellen. Diese sehen wie folgt aus: - Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab dem 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal jedoch zehn Personen. Generell soll auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichtet werden. Bundesweit gelten weiter die Abstands- und Hygieneregeln. Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt eine Maskenpflicht. Theater und Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. - Kosmetikstudios und Massagepraxen werden ebenfalls geschlossen, ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wird ab dem 2. November geschlossen. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Die konkreten Schritte und aktuellen Verordnungen zum Sport regeln die Länder. Grundlage dabei sind unter anderem die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. - Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, soweit die Auflagen des Infektionsschutzes eingehalten werden. Das gilt auch für Weltanschauungsgemeinschaften. - Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen ebenfalls geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Die neuen Leitlinien haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen. Sie gelten einheitlich in allen Bundesländern. Nach dem föderalen Prinzip erlassen die Länder in ihrer Zuständigkeit die konkreten Regelungen. Für den Vollzug wiederum sind dann die örtlichen Verwaltungsbehörden zuständig. Regionale Besonderheiten und epidemiologische Lagen machen es notwendig, dass die Länder und Landkreise bedarfsgerecht auf die jeweilige Situation vor Ort reagieren. Deswegen kann es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben. Die getroffenen Regelungen gelten ab dem 2. November bis zum Ende des Monats. Nach zwei Wochen findet eine Überprüfung statt, um mögliche Anpassungen zu prüfen.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an