1. Maskenpflicht im öffentlichen Raum

    Niedersachen verschärft die Regelungen / Verordnung gilt ab sofort

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    LANDKREIS (mk). Immer mehr Landkreise in Niedersachsen überschreiten die kritische Marke von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von nur einer Woche. Auch in der Region Hannover ist Ampel von Grün auf Gelb umgesprungen - 45,2 lautet der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert. Im Landkreis Schaumburg liegt der Wert bei 51,9. Die Verordnung ist in ihrem Aufbau unverändert geblieben. Neu sind mehrere Regelungen, die abhängig sind von der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz). Hier gelten die Grenzwerte von 35 bzw. 50 Neuinfizierten mit jeweils abgestuften Regelungen. Insbesondere betroffen sind: Eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit im Freien (§ 2), Personenhöchstgrenzen für private Zusammenkünfte (§ 6) und Veranstaltungen (§§ 7 u. 8) sowie eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe (§ 10). Ab sofort wird das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum ab einer Fallzahl von 35 auch im Freien empfohlen. Wird die Grenze von 50 überschritten, wird dies verpflichtend. An privaten Zusammenkünften und Feiern dürfen bei mehr als 50 Neuinfizierten Personen aus maximal zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt nicht mehr als zehn Angehörige und Personen teilnehmen. Für Veranstaltungen gilt: Liegt die Inzidenz-Zahl über 35 entscheidet die zuständige Behörde über die Zahl der Besucherinnen und Besucher, liegt sie über 50 ist diese auf einhundert Personen beschränkt. In der Gastronomie gibt es eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr, dies gilt ab 35 Fällen, steigt sie über 50 dürfe alkoholische Getränke nicht mehr Außer-Haus verkauft werden.

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