1. Die Tempo-30-Zone ist fast fertig

    Bauausschuss befreit Anlieger "Westlich der oberen Wilhelmstraße" von B-Plan

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BAD EILSEN (nh). In seiner ersten Sitzung seit November vergangenen Jahres hatte der Bauausschuss neben der Besichtigung de Minigolfanlage im Kurpark aktuelle Maßnahmen in Bad Eilsen als auch eine notwendige Befreiung von Anliegern "Westlich der oberen Wilhelmstraße" von den Festsetzungen des B-Planes auf der Agenda. Schon vor Ort bleib der Ausschuss direkt im Kurpark und setzte seine Sitzung unter freiem Himmel fort. Die Umsetzung der Tempo-30-Zone im Bereich Feldstraße/Heinrich-Heine-Staße/Käthe-Kollwitz-Straße sei so gut wie abgeschlossen, informierte Gemeindedirektorin Lena Bödecker. Die entsprechenden Straßenmarkierungen seien bereits angebracht worden, lediglich die Schilder würden noch fehlen. Diese seien bestellt und würden zeitnah nach ihrer Ankunft vom Bauhof installiert werden. Des Weiteren hätte es Anregungen aus der Bürgerschaft gegeben, an der Ecke Bückeburger Straße/Harrlallee im Bereich der Parkflächen neben den Bushäuschen eine Zickzack-Linie anzubringen, um das Parken dort einzuschränken, da dieser Bereich beim Abbiegen von der Harrlallee sehr schlecht einsehbar sei. Vertreter des Landkreises würden sich diese Stelle zeitnah in der Kalenderwoche 43 ansehen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Darüber hinaus bereite eine große Absackung im Bereich der Pflasterung an der Bahnhofstraße Kopfzerbrechen. Direkt darunter müsste die Abwasserleitung verlaufen, vermutet Bödecker anhand der vorliegenden Pläne. Es hätten bereits Gespräche mit dem Abwasseramt stattgefunden. Ab dem Dienstag der 43. Kalenderwoche würde die Bahnhofstraße für zwei Wochen lang gesperrt werden, um sich die Sache genauer ansehen zu können. Weiter ging es um die Problematik der Anlieger "Westlich der oberen Wilhelmstraße". Die Eigentümer an der Käthe-Kollwitzstraße 14 hatten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes eingereicht. An der Ostseite - gemäß Bauplan ein nicht überbaubarer Bereich - soll eine Garage mit Abstellfläche von rund drei mal neun Metern errichtet werden. Hier wurde gerade erst eine Bordsteinabsenkung angelegt, eine dem Bebauungsplan entsprechende Umverlegung zum überbaubaren Bereich sei unverhältnismäßig. Dementsprechend soll diesen Anliegern eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes ermöglicht werden. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt, eine entsprechende Stellungnahme wird von der Verwaltung an den Landkreis formuliert. Foto:nh

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an