1. Gegen Gebühren für Hallenbenutzung

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    NENNDORF (jl). Im Jahr 2020 soll die Samtgemeinde Nenndorf coronabedingt keine Hallenbenutzungsgebühren erheben. Das beantragte jetzt die SPD-Fraktion des Samtgemeinderats. Als Begründung nennt sie den wegen der Pandemie nur sehr begrenzt möglichen Betrieb. Von Mitte März bis Ende Mai konnten die hiesigen Sportvereine die Sporthallen "gar nicht und seitdem nur stark eingeschränkt nutzen", heißt es in dem Antrag. Sowohl Spielbetrieb und Wettkämpfe als auch das Training in den Hallen sind nur unter erheblichen Einschränkungen durchführbar. Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume müssen geschlossen bleiben. Zugleich unterliegen die Sportvereine strengen Hygiene- und Desinfektionsmaßgaben. "Die Vereine kämpfen mit Einnahmeausfällen auf der einen und erhöhten Ausgaben auf der anderen Seite", schreiben die Sozialdemokraten. Die Vereine müssten in dieser schweren Zeit bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe unterstützt werden. Daher sollten in diesem Jahr keine Gebühren für die Hallenbenutzung kassiert werden.

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