1. Wahl des Seniorenbeirates

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    STADTHAGEN (mk). Die Amtszeit des derzeitigen Seniorenbeirates der Stadt Stadthagen endet mit Ablauf des 15. Oktober. Der Seniorenbeirat ist daher neu zu bilden. Der Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben müssen. Sie müssen mit ihrem ersten Wohnsitz in der Stadt Stadthagen gemeldet sein und dürfen kein kommunales Mandat bei der Stadt Stadthagen innehaben. Wer in der Seniorenarbeit tätig ist, kann bei der Stadt Stadthagen, Fachbereich Bürgerdienste, Rathauspassage 1, Stadthagen, noch bis zum 25.September 2020 schriftlich zwei delegierte Personen mitteilen, die als Mitglied des Seniorenbeirates der Stadt Stadthagen mitwirken und gewählt werden möchten. Senioren, die nicht in Vereinen oder Gruppierungen der Seniorenarbeit organisiert sind, können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden, wenn ihr schriftlicher Antrag von mindestens zehn Wahlberechtigten unterzeichnet ist. Jede Unterschrift ist ungültig, wenn sie auf mehr als einem schriftlichen Antrag erscheint. Die Stadt Stadthagen lädt dann zur Delegierten -und Wahlversammlung ein und führt die Wahlen durch.

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