1. Der Glasfaserausbau ist doch zulässig

    Vermuteter Bestandsschutz existiert nicht

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    LANDKREIS (cs). Da die Samtgemeinden Nienstädt, Sachsenhagen und Nenndorf in den letzten drei Jahren von dem geförderten DSL-Ausbau profitierten, ist der Landrat davon ausgegangen, dass durch einen Bestandsschutz kein weiterer Ausbau durch unternehmen vorgenommen werden kann. Dies hat sich nun als Trugschluss herausgestellt. Nach intensivem Austausch mit dem Breitbandkompetenzzentrum in Osterholz-Scharmbeck kam heraus, dass ein solcher Bestandsschutz nicht existiert. Die Breitband-Fördergebiete, die derzeit nicht mit Glasfaser versorgt sind, können somit trotz des erfolgten Einsatzes von öffentlichen Mitteln noch von am Markt agierenden Unternehmen erschlossen werden. Die Ausbaupläne der Deutschen Glasfaser sind damit trotz anfänglicher Zweifel zulässig. Der Landkreis hatte 2016 Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Im Gegenzug musste der Kreis über ein sogenanntes Markterkundungsverfahren feststellen, ob einer der etablierten Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren in unterversorgten Gebieten eigene Ausbaumaßnahmen durchführen würden. Damals erklärte sich keiner der Betreiber bereit, einen Ausbau zu übernehmen. Aus diesem Grund entschied sich der Landkreis zusammen mit den Kommunen, einen DSL-FTTC-Ausbau durchzuführen. Dabei werden Glasfaserkabel bis zum Verteilerkasten verlegt, die Hausanschlüsse werden weiterhin über Kupfer versorgt. Den Verantwortlichen zufolge sollte diese Methode Zeit und Geld sparen und sei für Haushalte und Gewerbe für mindestens zehn Jahre ausreichend. Der Ausbau erfolgte schrittweise, da die weitere Entwicklung des Marktes und der Technik nicht abzusehen gewesen seien. Der Landrat betont, dass die jetzige Situation nicht unbedingt nachteilig für die Kommunen sein müsse. Eventuell könnten sich diese dadurch den nächsten Schritt vom Verteilerkasten zu den Hausanschlüssen sparen.

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