LANDKREIS SCHAUMBURG (ste). So umstritten das Volksbegehren für mehr Artenvielfalt zwischen Landwirtschaft und Naturschutzbund ist, so groß ist die Zustimmung innerhalb der Bevölkerung. Wie der NABU Niedersachsen in einer Pressemeldung mitteilte, sind in den vergangenen knapp acht Wochen bereits rund doppelt so viele Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt worden, wie es für die Bewältigung der ersten Hürde erforderlich gewesen wäre. "Das st großartig und wir danken allen, die dazu beigetragen haben!" sagt Volksbegehren-Initiator Klaus Ahrens. 45.412 gültige Unterschriften hat die Landeswahlleiterin bis zum 1. August gemeldet. 25.000 Unterschriften braucht es, um den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit zu stellen. "Das Landesgesetz gibt uns hierfür Zeit bis zum 13. November. Diese Zeit nehmen wir uns, schließlich haben wir gerade erst angefangen und sind durch Corona beim Sammeln eingeschränkt. Hunderte ehrenamtlich Aktive in ganz Niedersachsen setzen sich dennoch jeden Tag sehr engagiert für das Volksbegehren ein: auf Marktplätzen und in Fußgängerzonen, in Städten und auf dem Land. Jetzt geht es mit Volldampf in die zweite Runde: Wir sammeln weiter Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren und für besseren Artenschutz in Niedersachsen", so Ahrens, der zugleich Vizepräsident der Deutschen Berufs- und Erwerbsimker ist. Seiner Meinung nach könnte nur das Volksbegehren echte Verbesserungen für den Artenschutz in Niedersachsen bringen. Wie geht es weiter mit dem Volksbegehren? Damit es zu einer Abstimmung im niedersächsischen Landtag über das Gesetz kommt, braucht es insgesamt rund 610.000 Unterschriften für das Volksbegehren, die bislang gesammelten Unterschriften zählen dabei mit. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, folgt ein Volksentscheid. Für den NABU Niedersachsen galt und gilt weiterhin: Solange mit dem Niedersächsischen Weg keine adäquaten Ergebnisse in Natur und Umwelt erreicht werden, wird der NABU am Volksbegehren festhalten. "Wir benötigen nicht nur eine Vereinbarung, sondern ebenso beschlossene gesetzliche Regelungen und die dazugehörigen finanziellen Mittel insbesondere für die Ausgleichszahlungen für die dann verpflichtenden Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe", stellt Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann klar.Foto: privat
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Überwältigende Zustimmung
Erste Hürde für Volksbegehren ist genommen worden
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