1. Stadt erstellt Lärmaktionsplan

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    OBERNKIRCHEN (cs). Die Stadt Obernkirchen stellt einen Lärmaktionsplan (LAP) auf. Dieser ist bereits in der zweiten Stufe vorhanden und soll nun in der dritten Stufe weitergeschrieben werden. er LAP enthält unter anderem eine Analyse der Lärmbelastung im Straßenverkehr, etwa an der B65 und der L442, sowie der Lärmsituation in der Stadt. Darüber hinaus werden Lärmminderungsstrategien und -potentiale vorgestellt und Handlungskonzepte erarbeitet. Da die Zuständigkeit für Maßnahmenplanungen an Kreis- und Gemeindestraßen ausschließlich bei den Kommunen liegt, haben die verbindlichen Maßnahmen im LAP direkte Auswirkungen auf den Arbeits- und Entscheidungsprozess von Baulastträgern und Verkehrsbehörden. Zudem zählt die Stadtverwaltung auf die Mitwirkung der Bevölkerung bei der Erstellung des Plans. Hinweise und Stellungnahmen nehmen die Verantwortlichen noch bis zum 02. Oktober schriftlich oder mündlich entgegen. Diese werden dann den entsprechenden Gremien vorgelegt und im Lärmaktionsplan dokumentiert, kommentiert und gegebenenfalls darin übernommen. Ein erster Entwurf des LAP liegt zur Zeit im Fachbereich Bau, Planung und Umwelt und in digitaler Form auf der Internetseite der Stadt zur Einsicht aus.

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