LANDKREIS (cs). Die Bundesagentur für Arbeit bietet seit dem 1. August Prämien für von der Coronakrise besonders betroffene Ausbildungsbetriebe. Diese können für jeden Ausbildungsvertrag einen Antrag einreichen. Wurde das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten oder erhöht, erhält das Unternehmen für jede Stelle, die frühestens ab dem 1. August angetreten wurde, 2000 Euro. Jeder neu geschaffene Ausbildungsplatz bringt 3000 Euro. Für die Förderung zulässig sind Betriebe, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 liegt und die über maximal 249 Beschäftigte verfügen. Arbeitgeber, die bis zum 31. Dezember 2020 Azubis aus insolventen Betrieben übernehmen, erhalten ebenfalls 3000 Euro pro Platz. Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Auszubildenden und das Ausbildungspersonal nicht in Kurzarbeit schicken, einen Zuschuss zur Brutto-Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent erhalten.
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