Daher unterstützt der Kreisbehindertenrat Schaumburg folgende Forderungen der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen: Sie fordern die Kassenärztliche Vereinigung nachdrücklich auf, ihre gesetzliche Verpflichtung nach §75 Abs. 1a in Verbindung mit §2a SGB V angemessen zu erfüllen. Hierzu fordern sie, dass ein bundeseinheitliches, modulares beratungs-und Zertifizierungssytem für Arztpraxen entwickelt wird, das einen umfassenden Kriterienkatalog enthält, der die Bedürfnisse aller Behindertenarten berücksichtigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ärzte nicht mit den umfangreichen Anforderungen allein gelassen werden.
-
Vereinigungen kommen Sicherstellungsauftrag nicht nach
Kreisbehindertenrat Schaumburg unterstützt Forderungen LANDKREIS (em). Der Kreisbehindertenrat vertritt ebenso wie Frau Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung inNiedersachsen, die Meinung, dass es, ungeachtet etwaiger Behinderungen, für alle Menschen einen gleichwertigen Zugang zur Medizin geben muss.Wie die gelebte Realität zeigt, hat dies ansonsten extreme Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention, welche seit 2009 in Deutschland in Kraft ist, beim Thema Inklusion eindeutig. Laut Artikel 25 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderungen nicht nur eine erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselbenStandard so gemeindenah wie möglich zur Verfügung zu stellen wie anderen Menschen, sondern auch den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung aufzuerlegen, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen.Leider mangelt es auch im Schaumburger Land an der praktischen Umsetzung. Vielerorts ist eine freie Arztwahl nicht möglich da Stufen im Eingangsbereich, sich nicht automatisch öffnende Türen, fehlende Leitsysteme u.v.m. ein Ausschlusskriterium für Betroffene darstellen.
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum