LANDKREIS (mk). Kinder sollen gut behütet aufwachsen. Laut UN-Kinderrechtskonvetion haben Kinder ein Recht auf chancengerechte Bildung, das Recht auf gesunde Ernährung sowie das Recht auf Spiel und Freizeit. Im Grundgesetz werden spezielle Kinderrechte nicht erwähnt, das Bundesverfassungsgericht sagt aber, dass sich Pflege und Erziehung am Kindeswohl orientieren müssen. Für den Schutz der Kinder sorgt das Jugendamt - in den meisten Fällen mit niedrigschwelligen Angeboten und einer umfassenden Beratung. Oberstes Ziel der Behörde: Die Kinder sollen in einer intakten Familienstruktur aufwachsen. Ziele entwickeln Eine Familie kommt zum Amt und schildert ihre Probleme. Nun wird gemeinsam mit der Familie ein Hilfsangebot erarbeitet. Es gibt viele Gespräche sowie Besuche in der häuslichen Umgebung. Manchmal reicht es, Orientierungshilfe zu geben oder den Kontakt zu einem der Netzwerkpartner aufzubauen, manchmal benötigen die Kinder und Jugendlichen einen Betreuer, eine sozialpädagogische Fachkraft geht in die Familie oder das Amt nimmt Kontakt zu einem freien Jugendhilfeträger auf. Dann wird ein Hilfeplan erstellt, in dem alle Zielvereinbarungen festgehalten werden. Es gibt klare Schritte, klare Zuordnungen wer was wann und wie macht. Nach spätestens sechs Monaten gibt es ein Bilanzgespräch und wenn nötig eine Anpassung der Zielvereinbarungen. Die Begleitung ist zeitlich nicht begrenzt, sollte aber so kurz wie möglich sein. Nach und nach zieht sich das Jugendamt dann wieder zurück. Die Entnahme der Kinder erfolgt nur in wenigen Fällen, oftmals auch nur zeitweise, bis sich die Situation wieder verbessert hat. Aber es kommt durchaus vor, dass Kinder nicht wieder in ihre Familien zurückkehren können. Während Corona Während des "Lockdown" blieben Kindergärten und Schulen geschlossen. Viele sorgten sich, dass mögliche Kindeswohlgefährdungen nicht mehr aufgedeckt würden oder die Betreuung nicht mehr möglich sei. Das Jugendamt Schaumburg konnte den Kontakt zu den Familien jedoch gut halten. Die Mitarbeiter sind sehr kreativ geworden, so Radüg. Ob Telefon, Videochat oder Spaziergänge im Freien - Gespräche waren immer möglich. Und die Treffen beispielsweise im Wald boten zusätzlich die Möglichkeit, der Enge der Familie zu entfliehen und mal wieder Kontakt zu einer anderen Person haben zu können. Teilweise hätten die veränderten Strukturen auch zu einer Verbesserung der Situation geführt: weniger Druck von außen oder mehr Zeit daheim beispielsweise bedingt durch Kurzarbeit oder Homeoffice. Die Erfahrungen, so Radüg, seien sehr unterschiedlich gewesen. Spannend werde sein, was das Jugendamt und was die Familien an Positivem aus dieser Krise mitnehmen werden. Unterstützung Einmal pro Woche findet im Haus eine Fallkonferenz statt. Hier werden alle Fälle vorgetragen und das weitere Vorgehen besprochen. Es gibt zudem die kollegiale Fallbetreuung, bei der besonders schwierige Vorgänge zusammen mit der Fachbereichsleitung und Kollegen besprochen werden können. Denn andere Sichtweisen können neue Handlungsoptionen aufzeigen. Darüber hinaus dienen diese Konferenzen und auch eine regelmäßig stattfindende Supervision dazu, die Mitarbeiter zu unterstützen. Gerade die Arbeit in Konfliktsituationen mental belastet, besonders dann, wenn der Schutz des Kindes gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden muss. Pro Jahr erhält das Jugendamt im Schnitt bis zu 360 Hinweise auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung, in etwa der Hälfte der Fälle wird Unterstützung angeboten beziehungsweise Hilfen zur Erziehung eingesetzt. Foto: AdobeStock "Jede Mutter, jeder Vater will das Beste für sein Kind", davon ist Christine Radüg, Leiterin des Sachgebietes soziale Dienste mehr als überzeugt und das ist auch der grundlegende Ansatz, wenn das Jugendamt tätig wird. Dieses ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Dienstleistung und Wächteramt. In jedem Fall muss zwischen dem im Grundgesetz verankerten Recht der Familie und dem Kindeswohl abgewogen werden. Das Jugendamt wird auf vielfältige Weise tätig und arbeitet im Landkreis Schaumburg mit diversen Netzwerkpartner zusammen, um Hilfesuchenden ein möglichst breitgefächertes Angebot machen zu können. Das wissen auch immer mehr Betroffene und die Bereitschaft, sich Hilfe beim Jugendamt zu holen, steigt. Wenn Eltern oder auch Kinder und Jugendliche selber um Hilfe bitten, ist das die beste Voraussetzung. Das ist nicht immer der Fall, dann hat das Jugendamt die Option ein Familiengericht einzuschalten, welches die Eltern zu einer Anhörung vorladen kann. Bei Fällen von häuslicher Gewalt wird durch die Polizeibeamten immer das Jugendamt informiert, da dies als eine Kindeswohlgefährdung gewertet wird. Hier wird dann das Wächteramt tätig. Auch bei anonymen Meldungen wird ein Hausbesuch durchgeführt. "Wir gehen jeder Meldung nach", betont Radüg. Ist Gefahr in Verzug darf das Jugendamt zusammen mit der Polizei Kinder aus ihrer Familie holen. Hierfür müssen aber triftige Gründe vorliegen.
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Sicher und gut aufwachsen
Jugendamt begleitet und berät auf vielfältige Weise / Gemeinsam zum Ziel
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