1. Unterstützungsangebote für die heimische Gastronomie

    Gemeinden verzichten auf Sondergebühren und strenge Auslegung der Vorgaben

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    LANDKREIS (mk). Die Pandemie hat weltweit schwere, wirtschaftliche Schäden nach sich gezogen. Fast jede Branche ist betroffen und kämpft mit hohen finanziellen Einbußen. Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm für Deutschland auf den Weg gebracht: Der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen beträgt insgesamt 353,3 Milliarden Euro und der Umfang an Garantien insgesamt 819,7 Milliarden Euro. Die Samtgemeinde Bad Nenndorf hat schon im April ein Hilfspaket in Höhe von 300.000 Euro für das heimische Gewerbe aufgelegt, noch sind nicht alle Gelder abgerufen, Anträge können noch gestellt werden. Die Stadt verzichtet zurzeit zudem auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie. Darüber hinaus ist die Stadt in Bezug auf die genutzte Fläche kulanter - wer aufgrund der Abstandsregelung Tische über den vorgesehenen Bereich hinaus hinstellt, aber niemanden blockiert, muss sich keine Sorgen über ein Bußgeld machen. Im Bereich der gastronomischen Betriebe wurden in Bückeburg bereits vor Auftreten der Corona-Pandemie keine Gebühren für Außengastronomie erhoben. Lediglich für die einmalige Genehmigung - meist direkt zu Beginn der Geschäftstätigkeit - wird eine geringe Bearbeitungsgebühr berechnet. Folgekosten entstehen keine. Eine Ausdehnung der Außenflächen wurde und wird aktuell kurzfristig und unbürokratisch geprüft und dort, wo es zum Beispiel verkehrssicherheitstechnisch möglich ist, auch umgehend zugelassen, damit Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden können. Einige gastronomische Betriebe nutzen diese Möglichkeit. Weitere Unterstützung für örtliche Gewerbe findet sich unter anderem im Bereich Tourismus: Die Stadt verzichtet im Jahr 2020 auf die Provisionsbeträge im Rahmen der Vermittlung von Touristen an Bückeburger Ferienwohnungen und Hotels durch die Tourist-Information. Im Bereich des Handels finden alle verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt wie geplant statt, um den Geschäften die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Weiterhin hat der Bückeburger Stadtmarketing e.V. eine Gutscheinaktion durchgeführt, bei denen Gutscheine der ansässigen Gastronomie und Einzelhändler für die Hälfte des Preises erworben werden konnten. Die Differenz hat der Verein übernommen. Außerdem wurden und werden die Unternehmen während der gesamten Phase mit verlässlichen Informationen unter anderem zu den Sofort-Hilfe-Programmen und der Kurzarbeits-Thematik versorgt und bei Bedarf individuell beraten. In der Samtgemeinde Nienstädt befinden sich die Außenbereiche der Gastronomie auf privatem Gelände. Eine Unterstützung des örtlichen Gewerbes erfolgt untere anderem dadurch, dass bei Stundungen auf Stundungszinsen verzichtet wird. Auch die Samtgemeinde Sachsenhagen hat alle Anträge auf Stundung von Steuervorauszahlungen genehmigt. In der Gemeinde Auetal gibt es aktuell keine Bestrebungen, die gastronomischen Betriebe zu unterstützen, es wurden bislang auch keinerlei Hilfen Seitens der Betriebe angefragt. Die Stadt Obernkirchen verzichtet auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie. Mehr Raumbedarf wurde laut Verwaltung bislang nicht benötigt. Seitens der Stadt Stadthagen wurden mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der hiesigen Gastronomen auf den Weg gebracht. Zum einen wurden von April bis Ende Juli keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomieflächen erhoben. Darüber hinaus wurde den Gastronomen vorübergehend gestattet, ihre Außengastronomiefläche - soweit nach örtlichen Gegebenheiten möglich - bis zur doppelten Fläche zu vergrößern. Ferner hat auch der Stadtmarketing Stadthagen e. V. Unterstützungen auf den Weg gebracht. So gab es zum Beispiel eine Gutscheinaktion für den Gastrobereich. Als weitere städtische Unterstützung für das übrige Gewerbe wird über die Wirtschaftsförderung der Stadt Stadthagen die Beratungsleistung Co-Fit angeboten. Foto: AdobeStock

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