1. Jetzt nur nicht nachlässig werden

    Corona-Verordnungen sind weiterhin gültig / Erhöhung der Bußgelder

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    LANDKREIS (mk). Es ist warm und unter der Maske wird es heiß, also weg mit dem nervigen Ding. Ob in Bus oder Bahn, beim Einkaufen oder im Restaurant - so langsam scheinen es die Leute Leid zu sein, sich an die immer noch geltenden Corona-Regeln zu halten. Nach Nordrheinwestfalen und Bayern will nun auch das Land Niedersachsen die Bußgelder für Maskenverweigerer in den öffentlichen Verkehrsmitteln erhöhen und wird sich wohl bei der Höhe an den Vorgaben der beiden Bundesländer orientieren. Dann wären 150 Euro fällig. Doch nicht nur das Tragen der Maske wird von vielen vernachlässigt, auch die Abstandsregeln werden häufig ignoriert. Darüber hinaus gibt es wieder vermehrt Zusammenkünfte und der Ton wird bei den Diskussionen über das Für und Wider immer schärfer. Die Niedersächsische Corona-Verordnung hat in den letzten Wochen diverse Anpassungen erfahren, hier lesen Sie auf einen Blick, was aktuell noch gilt. Allgemeine Vorschriften Physische Kontakte gilt es weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren, ein Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten. Für alle Zusammenkünfte im öffentlichen Raum gilt eine Dokumentationspflicht, um mögliche Infektionsketten unterbrechen zu können. Zusammenkünfte Sowohl im öffentlichen als auch bei Feiern in öffentlichen Räumen dürfen nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Die Teilnahme an Hochzeitsfeiern oder ähnlichen Anlässen ist zulässig, jedoch mit jeweils nicht mehr als 50 Personen. Mund-Nasen-Schutz Dieser muss auch weiterhin in Geschäften, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auf Märkten und im ÖPNV getragen werden. Auch bei touristischen Schiff- oder Kutschfahrten, bei Stadtführungen, im Museum oder in der Seilbahn gilt eine Maskenpflicht. Busreisen Gruppenreisen sind auch für Jugendliche wieder möglich, bis zu 50 Teilnehmer sind erlaubt. Kinderbetreuung In der privaten Betreuung dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein. In allen Kindertageseinrichtungen gilt der "Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Kindertagesbetreuung". Wie nach den Ferien der Unterricht geregelt wird, steht noch nicht fest - Niedersachsen will erste Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern in die Planungen mit einbeziehen. Krankenhäuser Besuche sind möglich, allerdings nur für Einzelpersonen, teilweise nur Familienangehörige, und nur für eine gewisse Zeitdauer. Die Kliniken informieren auf ihren Homepages über ihr Hygienekonzept. Einige Einrichtungen lassen auch mehr als einen Besucher pro Patient zu. Seniorenheime Hier wurden die Besuchsregeln ebenfalls gelockert, Besuche auf dem Zimmer sind wieder möglich. Auch hier gilt es die Regeln der jeweiligen Einrichtung zu beachten, denn die Verantwortung liegt in den Händen der Heimleitung. Kultur und Freizeit Veranstaltungen im Freien sind wieder erlaubt, auch Freizeitparks, Zoos und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder Besucher empfangen. Zum Teil müssen personenbezogene Tickets oder Reservierungen im Vorfeld gebucht werden. Sport darf in Gruppen von bis zu 50 Personen erfolgen, Zuschauer sind erlaubt, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können. Ihre Zahl darf 500 Personen nicht übersteigen. Ordnungswidrigkeiten/ Bußgelder Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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