1. Informationen des Landkreises für Ein- und Rückreisende

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    LANDKREIS (nh). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise in Risikogebieten aufgehalten haben, nach der Rückkehr zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Betroffene sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft und dort in häusliche Quarantäne zu begeben. Zusätzlich müssen sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Sie sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Corona SARS-CoV-2 hinweisen, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Bei Missachtung dieser Pflichten kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Robert-Koch-Institut hat unter dem Link https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete veröffentlicht. Entscheidend für die Quarantänepflicht ist, ob das Land aus dem die Personen einreisen, am Tag ihrer Einreise als Risikogebiet ausgewiesen ist. Lediglich wenn dies der Fall ist, würde die Quarantänepflicht bestehen. Befreit sind Einreisende, die über ein molekularbiologisches Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Die Testung muss in einem Mitgliedstaat der EU oder einem sonstigen durch das RKI bekannt gegebenen Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Eine Testung kann auch noch nach Einreise erfolgen. Allerdings müssen sich die betroffenen Personen in diesem Fall bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben und beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Hotline des Gesundheitsamtes Schaumburg nimmt Meldungen, aber auch Fragen gerne entgegen. Die Hotline 05721 703 2591 und 703 2592 sind montags bis freitags von 9 - 12 Uhr erreichbar, alternativ über gesundheitsamt@schaumburg.de. Zu anderen Zeiten haben Bürger die Möglichkeit, die zentrale Hotline der niedersächsischen Landesregierung anzurufen, werktags von 8 bis 22 Uhr und am Wochenende von 10 bis 20 Uhr unter 0511 120 6000. Für dringende medizinische Fragen wird auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 verwiesen.

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