1. Die eigenen Kontakte weiter beschränken

    Notwendigkeiten von Zusammenkünften prüfen / Vorsichtiges Verhalten dient weiterer Einschränkung der Pandemie

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    REGION (ro). Seit Montag gilt in Niedersachsen eine vereinfachte Corona-Verordnung. Sie soll durch eine thematische Gliederung das Arbeiten damit vereinfachen. Ein Appell an die Bürger ragt dabei weiterhin heraus: Physische Kontakte zu anderen Menschen auf das notwendige Maß zu beschränken. Zu diesen Eigenkontaktbeschränkungen äußerte Claudia Schröder (Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung): "Wir halten dies für sinnvoll und wichtig, immer wieder daran zu erinnern, dass das auch weiterhin gilt". Es bleibt auch die Pflicht bestehen, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenso das Abstandsgebot sowie die Dokumentationspflicht. Konkrete Neuerungen finden sich beispielsweise in den Gruppengrößen bei Veranstaltungen mit Kindern und beim Sport. Die Neuerungen gelten zunächst bis zum 31. August.Belüftung Im ersten Teil - der Basis der Verordnung - geht es um allgemeine Vorschriften. Darunter fallen das Abstandsgebot, die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums zu tragen, die Notwendigkeit für ein Hygienekonzept sowie die Dokumentation von Daten. Eine besonderen Betrachtung erfährt dabei das Hygienekonzept. Dieses muss folgende Kernelemente enthalten: Maßnahmen um die Zahl von Personen zu begrenzen und zu steuern, Maßnahmen zur Desinfektion und Reinigung von Oberflächen sowie Maßnahmen der Belüftung in geschlossenen Räumen. Verbote Weiterhin nicht öffnen dürfen Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliche Lokalitäten. Messen, Kongresse und Ausstellung bleiben bis zum 31. August verboten. Auch Prostitution bleibt untersagt. Zudem dürfen Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober nicht stattfinden. Lockerungen Gelockert wird dagegen bei Veranstaltungen und Reisen von Kinder- und Jugendgruppen. Künftig dürfen daran maximal 50 Personen teilnehmen. Der Veranstalter muss ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Außerdem sind Kontaktsportarten wie Fußball und Handball wieder in voller Mannschaftsstärke möglich. Die neue Verordnung erlaubt Sport "in Kleingruppen" von nicht mehr als 30 Personen. Dies ermöglicht sogar wieder Sportvergleiche zwischen unterschiedlichen Vereinen. Dort fällt auch der Mindestabstand weg, enge Manndeckung und Grätschen sind also erlaubt. Um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Sportler erfasst werden. Besucherzahl in Heimen Bewusst verzichtete die Landesregierung auf Vorgabe einer maximalen Besucherzahl. Die Einrichtungen sollen selbst über ihre Hygienekonzepte erarbeiten, wie viele Besucher sie zulassen können. "Heime und Krankenhäuser haben uns immer wieder geschildert, wie unterschiedlich ihre Anforderungen sind", begründete Schröder das Vorgehen. Gelungener Spagat Abschließend urteilte Schröder: "Mit der neuen Verordnung sei der Spagat gelungen, transparente und klare Regelungen und gleichzeitig einen ordnungsrechtlichen Rahmen für eine Fülle von verschiedenen Lebensbereichen zu bieten."

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