STEINHUDE (tau). Die Region Hannover überarbeitet aktuell die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Seefläche Steinhuder Meer". Ab Mitte Juli liegt der Entwurf der neuen Verordnung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Wunstorfer Rathaus aus. Scharfe Kritik gibt es aber schon jetzt. Nutzer befürchten weitere Einschränkungen. Die Notgemeinschaft Steinhuder Meer spricht sogar von einem Etikettenschwindel. "Jedwede Nutzung wird unter Genehmigungsvorbehalt gestellt", kritisiert der Vorsitzende Johannes Franke. Das Bekenntnis zum Wassersport, das auf der letzten Steinhuder Meerkonferenz abgegeben wurde, sei angesichts des vorliegenden Verordnungsentwurfes eine Nebelkerze. "Es sollte spätestens jetzt allen Beteiligten klar sein, dass alle Meeranrainer in ihren traditionellen Rechten durch eine Salamitaktik beschnitten werden", so Franke weiter. In Politik und Stadtverwaltung kommt der Text ebenfalls nicht besonders gut an. Kritisiert wird der Zeitdruck. So soll das Rathaus bis zum 5. August eine Stellungnahme abgeben. Eine reguläre Beratungsfolge in den Gremien werde damit unmöglich, so Stadtbaurat Alexander Wollny am Donnerstag im Bauausschuss. Die Verordnung wird daher am Montag mit Vertretern der Region im nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss diskutiert. Dabei gehe es auch um Verständnisfragen. In den Ortschaften Steinhude und Großenheidorn herrscht ebenfalls große Unruhe, wie Steinhudes Ortsbürgermeister Wilhelm Bredthauer sagt. Er fordert eine Sondersitzung der beiden Ortsräte am kommenden Dienstag, um über das Thema zu beraten. "Wir müssen die Öffentlichkeit mitnehmen, sonst handeln wir uns eine Menge Ärger ein", so Bredthauer. Region spielt Folgen herunter In ihrer Pressemitteilung spielt die Region die Folgen des Verordnungsentwurfs herunter. Für die Nutzer ändere sich kaum etwas, heißt es in einer Pressemitteilung. Trotz neuer Sperrzone im Westenmeer, die von Mitte September bis März gilt, sei eine Umsegelung des Wilhelmstein weiterhin möglich. Wie bereits im alten Landschaftsschutzgebiet sollen allerdings die Handlungen untersagt werden, die Flora und Fauna sowie die ruhige Erholung stören könnten. Dazu gehören zum Beispiel Lärm, freilaufende Hunde und offenes Feuer. Die Nutzung der Wasserfläche für Wassersport bleibe aber ebenso weiter möglich wie die Nutzung der Strände, der Badeinsel, der Stege und der Aussichtspunkte. Allerdings ist tatsächlich auch von Abstimmungsprozessen mit der Naturschutzbehörde die Rede. Diese spricht also immer ein Wörtchen mit. Die Neufassung biete aber vor allem Erleichterungen. Veranstaltungen wie "Steinhuder Meer in Flammen" benötigen statt einer Befreiung künftig nur noch eine Erlaubnis. Trotz Lärmverbotes, das in allen Landschaftsschutzgebieten verankert ist, seien Veranstaltungen mit Musik weiterhin möglich, wenn sie mit der Region Hannover abgestimmt sind. "Die Badeinsel, der Wilhelmstein, der Surf- und der Badestrand sind mit ihren vorhandenen Einrichtungen zwar Teil des neuen LSG. Für diese vier Bereiche gilt aber: Sie dürfen wie bisher genutzt werden. Dies schließt auch Veranstaltungen ein", schreibt die Region. Verfahren endet im Oktober Bis spätestens Mitte Oktober muss das Verfahren abgeschlossen und die Ausweisung von der Regionsversammlung beschlossen sein. Die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung sollen geprüft und falls berechtigt im Verordnungstext berücksichtigt werden. Das ganze Verfahren ist wegen EU-Vorgaben, die sogenannten Natura 2000-Flächen zu sichern, notwendig. Zweck der Regelungen ist, die Bestände von Vogelarten wie Haubentaucher, Gänsesäger oder Löffelente zu schützen, die auf oder am Steinhuder Meer rasten, ebenso wie die wertvollen Moorwälder und Röhrichtzonen sowie weitere Tierarten wie den Fischotter oder die Teichfledermaus. Foto: tau
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Scharfe Kritik an neuem Verordnungsentwurf
Region Hannover beginnt mit Öffentlichkeitsbeteiligung
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