1. Wie funktioniert ein Bebauungsplanverfahren?

    Das Schaumburger Wochenblatt bringt Licht ins Dunkle in einem für viele Bürger undurchsichtigen Verfahren

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    RINTELN (ste). "Verschießt nicht gleich zu Beginn all euer Pulver in diesem Verfahren", mahnte Bürgermeister Thomas Priemer bei der Beratung im Rat über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Kurt-Schumacher-Straße West" an, denn der Aufstellungsbeschluss ist im Verfahren quasi der erste Schritt nach der politischen Willensbekundung, ein Gebiet für Wohnbebauung überplanen zu wollen. Im Verfahren sind derzeit die beiden Gebiete "Prince-Rupert-School" und "Kurt-Schumacher-Straße West", wobei bei der Prince-Rupert-School auch noch ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans vorangeschaltet ist, das ähnlichen Regularien wie der Aufstellung eines B-Plans unterliegt. Der Rat stimmte beiden Aufstellungsbeschlüssen übrigens mehrheitlich zu, lediglich die beiden Grünen Ratsmitglieder Christoph Ochs und Uta Fahrenkamp votierten gegen die Aufstellungsbeschlüsse. Die eigentlichen Knackpunkte im Verfahren kommen allerdings noch. Dann nämlich, wenn die Verwaltung über einen Planer einen Vorentwurf präsentiert, wie das Baugebiet aussehen könnte und welche Auflagen und Beschränkungen es gegebenenfalls in diesem Gebiet geben wird. Punkte, die im Aufstellungsbeschluss noch gar nicht relevant sind, die jedoch im Rat bereits jetzt diskutiert wurden. Soll es ein Blockheizkraftwerk mit Wasserstoffantrieb geben? Sollen Spielplätze gebaut werden und wenn, wo? Soll es Steingärten geben dürfen? Das SW hat einmal recherchiert, wie ein solches Bebauungsplanverfahren eigentlich funktioniert. Im Internet haben viele Gemeinden zur Transparenz für die Bürger entsprechende Ablaufschemen entwickelt und veröffentlicht. Am Anfang steht die Idee Was zu Beginn der Planungen für ein Baugebiet steht, ist die Idee. Ein Investor oder die Kommune selbst denken, es sei eine gute Idee an einem bestimmten Ort ein Baugebiet entstehen zu lassen. Die politische Willensbildung für die drei neuen Baugebiete in Rinteln entstand nach Wegzug der britischen Schule und der damit freiwerdenden Gebäude der Schule und Freiflächen der Sportanlagen. Schritt eins ist der Aufstellungsbeschluss Der erste Schritt zur Verwirklichung des Baugebiets ist der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans. Ist das entsprechend zu überplanende Gebiet noch nicht im Flächennutzungsplan für Wohnzwecke ausgewiesen - wie bei der Prince-Rupert-School - muss auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Auch hier ist Schritt eins der Aufstellungsbeschluss. Der Aufstellungsbeschluss wird nun veröffentlicht. Ein Vorentwurf wird erstellt Die Verwaltung lässt nun in einem zweiten Schritt einen Vorentwurf durch ein Planungsbüro erstellen. Dabei werden auch fachliche Meinungen eingeholt über beispielsweise artenschutzrechtliche Problemstellungen, Immissionschutz, Verkehr, Altlasten und vieles mehr. Auch wird der künftige Baugrund begutachtet, beispielsweise auf Tragfähigkeit. Auch hochwasserrechtliche Fragen müssen hier bereits geklärt werden. Öffentlichkeit und Behörden Mittlerweile ist der Bebauungsplan in einer Stufe angelangt, wo die Öffentlichkeit und andere Behörden ihre Meinung dazu abgeben sollen und dürfen. Diese Anregungen werden dann in einen Bebauungsplanentwurf mit eingearbeitet. Ein Beispiel: Wenn zum Beispiel ein Energieversorger genau in dem zu überplanenden Gebiet eine Überlandleitung geplant hat, wird er das mitteilen. Bürgerinnen und Bürger können in diesem Beteiligungsverfahren auch ihre Bedenken und Einwände vorbringen. Vorstellung In einer öffentlichen Sitzung des Rates werden dann die Planungen vorgestellt, die nach den eingeholten Meinungen von Behörden und Öffentlichkeit entwickelt wurden. Dabei kann der Rat wesentliche Änderungen des Bebauungsplans beschließen. Hier kommt beispielsweise das Verbot von Steingärten, die energetische Versorgungssituation oder auch Gestaltungsbeschränkungen zum Tragen. Politisch gesehen ist dieser Teil des Verfahrens der wohl einflussreichste im Planungsverfahren. Allerdings ist auch klar, dass die Politik gut beraten ist, ihre Anliegen bereits vor diesem Beschlussverfahren transparent für die Planer machen sollte, damit keine Planungen an der Politik vorbei gemacht werden. Der B-Plan ist beschlossen Hat der Rat den B-Plan beschlossen, wird dieser im Amtsblatt veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist damit rechtskräftig und die ersten Bagger können nach Genehmigung von Bauanträgen anrücken. Das gesamte Verfahren dauert bis zu zwei Jahre. Foto: ste

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