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    LAUENAU (ds). Ab dem 8. Juni wird die DRK-Tagespflege wieder Gäste betreuen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Tagespflegen geschlossen werden. Nach der letzten Niedersächsischen Verordnung ist es Tagespflegen jedoch mit Einschränkungen wieder erlaubt, Gäste zu betreuen. "Wir haben für jede Tagespflege ein Hygienekonzept ausgearbeitet und dürfen in jeder Einrichtung maximal die Hälfte der Gäste begrüßen. Deshalb dürfen wir in Lauenau nur neun Personen gleichzeitig betreuen", erklärt Irene Banmann-Meyer, Bereichsleiterin der DRK-Tagespflegen. Die Entscheidung, welche Personen die Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen dürfen, trifft die Leitung der Einrichtung nach den vorgegebenen Kriterien. Vorrangig sollten ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, deren Familienangehörigen in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sind. Darüber hinaus sollen diejenigen berücksichtig werden, für die eine fehlende Betreuung in der Tagespflege aufgrund eines besonders hohen Pflege- und Betreuungsaufwandes eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hätte oder die einer ärztlich verordneten Behandlungspflege bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann. Für die Gäste die keine Tagespflege besuchen möchten oder können besteht die Möglichkeit der Einzelbetreuung durch die DRK-Sozialstationen.

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