1. Straftat und Ordnungswidrigkeit

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    OBERNKIRCHEN (ds). Am letzten Freitag gegen 14.25 Uhr wird auf der Straße Am Kollbergring ein PKW Skoda Fabia angehalten. Bei der durchgeführten Kontrolle wird festgestellt, dass die Kennzeichen des Fahrzeug aufgrund einer fehlenden Haftpflichtversicherung bereits entstempelt wurden. Der 58-jährigen Fahrzeugführerin wird die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin wird ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Auf der Mindener Straße in Nienstädt wird am Sonntag gegen 17.20 Uhr ein PKW Opel Zafira angehalten. Bei der durchgeführten Kontrolle wird eine Alkoholbeeinflussung des 66-jährigen Stadthäger Fahrzeugführers festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,38 Promille. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wird daher eingeleitet. Dem Beschuldigten wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt sowie eine Weiterfahrt untersagt.

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