BAD NENNDORF (ds). Das Rathaus sowie das Bürgerbüro sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Montag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr und Dienstag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch geschlossen. Am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr sowie Freitag 9 bis 12 Uhr. Dabei müssen jedoch ein paar Regeln beachtet werden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren: Für die Bürger besteht im gesamten Rathaus Mundschutzpflicht. Bei Betreten des Rathauses sind die Hände zu desinfizieren. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Um Begegnungsverkehr zu vermeiden, dient der Haupteingang grundsätzlich als Eingang. Der Hinterausgang wird als Ausgang für die Besucher des Rathauses genutzt und der ehemalige Bürgerbüroeingang als Ausgang für die Besucher des Bürgerbüros. Auch sind Markierungen und Hinweise auf den Fußböden sowie an den Wänden sind zu beachten. Bürger, welche auf die Nutzung des Fahrstuhls angewiesen sind, nutzen auch weiterhin den Hintereingang als Ein- und Ausgang. Hier muss die Klingel am Hintereingang benutzt werden.
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Öffnung des Rathauses für Besucherverkehr
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