1. Städte und Gemeinden mit weit...

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    Städte und Gemeinden mit weiteren Ausbau der Notbetreuung für Kitas LANDKREIS (ds). Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens ist eine maßvolle, schrittweise Erweiterung des Angebotes der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen angezeigt. Um auf diesem Weg möglichst einheitlich vorzugehen, haben sich unter Moderation des Landkreises die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal auf eine Weiterentwicklung des Ende April abgestimmten gemeinsamen Kriterienkataloges verständigt. Hierdurch sollen weiterhin für alle Eltern und Kinder im Schaumburger Land gleichwertige Bedingungen vorliegen. Im Rahmen des personell, organisatorisch und räumlich Machbaren ist ab sofort die Erweiterung von Notgruppen möglich. In Krippen dürfen bis acht Kinder, im Kindergarten maximal 13 Kinder und im Hort bis zu zehn Kinder pro Notgruppe betreut werden. Bisher waren Gruppengrößen mit bis zu fünf Kindern vorgesehen. Neben der Aufnahme eines besonderen Unterstützungsbedarfs für Kinder (zum Beispiel Sprachförderung) als weiteres Kriterium kann im Rahmen der oben genannten Möglichkeiten bei Bedarf ein vorschulisches Angebot im Kindergarten eingerichtet werden. Die Notbetreuung ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes auf das notwendige und vertretbare Maß zu begrenzen. Eltern sind deshalb weiterhin aufgefordert, zunächst alle Alternativen der Kinderbetreuung abzuklären und den Bedarf nachzuweisen. Ob eine Betreuung im Rahmen der Notgruppen angezeigt ist, kann wie bisher nur aufgrund einer Einzelfallprüfung insbesondere auf Grundlage vor Ort vorliegender Kenntnisse durch die Einrichtungen und Einrichtungsträger erfolgen.

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