1. Warnung

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    LANDKREIS (ds). Der Kreis warnt vor Hand- oder Flächen-Desinfektionsmitteln, die nicht gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und möglicherweise unwirksam sind. Zu achten sei auf folgende verpflichtenden Angabenr: Name, Anschrift, Zulassungsnummer des Herstellers, Informationen zu enthaltenen Stoffen und Konzentration. Haltbarkeitsdatum und Hinweise zu Lagerung sowie Entsorgung. Ebenso sollen Piktogramme Gefahrenhinweise erkennen lassen sowie Angaben über Dosierung vorhanden sein. Vorsicht bei Mitteln mit dem Hinweis "umweltfreundlich" oder "ungiftig": diese verharmlosende Auskunft ist irreführend und illegal..

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