1. Spezialitäten frisch auf den Tisch Gastronomie darf unter Auflagen öffnen / Auf Hygiene achten

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    Seit zehn Wochen befindet sich die Bundesrepublik in einem Ausnahmezustand - der "Shutdown" betrifft auch das Land Niedersachsen. Dieses geht nun in Bezug auf die Lockerungen einen eigenen Weg und hat einen detaillierten Stufenplan vorgestellt. Darin enthalten ist auch die Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai - unter strengen Hygienevorschriften für Betreiber und Gäste. Bars, Kneipen und Diskotheken sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Auch die Kunden sind aufgefordert sich an Abstands- und Hygieneregeln zu halten und die Hinweise vor Ort im Betrieb zu beachten. Seit Anfang April gehen die täglichen Meldungen von Neuinfizierten langsam wieder zurück, wie die Landesregierung in ihrer letzten Pressekonferenz mitteilte. Der niedrigste Werktageswert mit 50 Neuinfektionen wurde demnach am 27. April registriert. Als Bewertungskriterium für die jeweilige Lage wird auch die Reproduktionszahl R, also die Zahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden, herangezogen. Mit Datenstand 1. Mai hat das RKI die Reproduktionszahl auf R g,79 (95%-Prädiktionsintervall: 0,66-0,90) geschätzt. Das bedeutet, dass zehn mit SARS-CoV-2 infizierte Personen etwa sieben bis neun weitere Personen angesteckt haben. Für Niedersachsen kam das RKI am 30. April auf 0,7 (95%-Konfidenzintervall: 0,6-0,9). Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung in Niedersachsen, hat die Landesregierung jetzt einen Plan aufgestellt, wie auf dieser Grundlage schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der "Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona". Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Reduzierung der Mehrwertsteuer Angesichts dramatischer Umsatzeinbußen hat sich der Koalitionsausschuss entschieden, die Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1.Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent zu senken. "Wir erkennen an, dass die Spitzen von CDU, CSU und SPD die Nöte der Branchen erkennen", äußerte sich Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA-Bundesverbandes. Dies sei ein wichtiger Teilerfolg, jedoch müssten nun auch Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, von der Steuerentlastung profitieren. Trotz aller Maßnahmen sind die Umsatzausfälle laut Zöllick kaum aufzufangen. Auch die Teil-Öffnung werde den Betrieben aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregeln nur wenig Erleichterung bringen, dennoch begrüße man diese Entscheidung und wolle der Verantwortung gegenüber der Gesundheit von Gästen und Personal gerecht werden. DEHOGA- Handlungsempfehlungen DEHOGA-Präsident Detlef Schröder stellte am Donnerstag in Hannover die Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen für eine Eröffnung von Gastronomie und Hotellerie im Zuge der Corona-Krise vor. Präsident Schröder führte aus: "Mit den Handlungsempfehlungen wollen wir der Hotel- und Gaststättenbranche eine Orientierung geben, was beim Wiederanfahren des Geschäftsbetriebes beachtet werden sollte. Unsere Handlungsempfehlung muss schematisch bleiben, weil die vielen Besonderheiten der einzelnen Betriebe nicht in einer Handlungsempfehlung dargestellt werden können." Da das Gastgewerbe in Niedersachsen insgesamt in die Pflicht genommen sei, seine Betriebsführung so auszurichten, dass Corona-Infektionen von Gästen und Mitarbeitern ausgeschlossen werden können, richteten sich die Handlungsempfehlungen nicht nur an die Mitglieder des Verbandes sondern an alle Gastgewerbetreibenden in Niedersachsen. Die Handlungsempfehlungen stehen zum Download auf der Website des DEHOGA Niedersachsen unter www.dehoga-niedersachsen.de bereit. Für die Gastronomie gilt: Nur 50 Prozent der Tische dürfen genutzt werden und dazwischen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden. Zudem dürfen nur maximal bis zu vier Personen an einem Tisch sitzen. Die Handlungsempfehlung des DEHOGA-Niedersachsen sieht das Erstellen eines Tischplans vor. Des Weiteren eine mögliche Beschränkung der Aufenthaltsdauer sowie das Vereinbaren genauer Ankunftszeiten, um Warteschlangen zu vermeiden. Am Eingang sollten Desinfektionsspender und deutliche Hinweise zum richtigen Verhalten angebracht werden. Die Plätze deutlich zuweisen und die Garderobe nicht abnehmen. Selbstbedienung oder ein Buffet sind nicht erlaubt, zudem müssen die Kontaktdaten der Kunden erfasst werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Der Kontakt mit dem Gast ist auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Einhaltung des Mindestabstandes unterschritten wird, soll ein Nasen-Mundschutz getragen werden. Zudem wird der Verzicht auf Tischwäsche, Zucker-, Salz- und Pfefferstreuer empfohlen. Papier statt Stoffservietten nutzen, Besteck und Gläser mit Servierhandschuhen eindecken, alternativ können sich die Gäste dies von einem Tablett oder Teller selbst nehmen. Gleiches gilt für die Getränke, wenn das Tablett auf den Tisch gestellt wird. Eventuell sollte auf gezapfte Getränke verzichtet werden. Der DEHOGA-Verband empfiehlt zudem das Servieren von Tellergerichten anstatt eines Plattenservice und Beilagenschalen, wo möglich sollten die Teller mit Gloschen abgedeckt werden. Das Servicepersonal soll sich nach dem Abtragen die Hände waschen/desinfizieren. Gastronome sollten zudem das kontaktlose Bezahlen ermöglichen und wenn es geht Laufwege als Einbahnstraßen einrichten. Im Sanitärbereich sollten keine wiederverwendbaren Handtücher genutzt werden, die Reinigungszyklen sind zu verkürzen und Desinfektions- und Seifenspender vorhanden sein. Auch bei den Urinals gilt es, die Abstandsregelung einzuhalten. Für die Kunden gilt: Reservierungspflicht, Angabe der eigenen Kontaktdaten - einige Restaurants bieten hierfür ein pdf-Forumlar auf ihren Internetseiten an oder halten Formblätter vor Ort bereit. Auf die Hygieneregeln am Eingang achten. Die Garderobe verbleibt am Platz. Gäste sollten zudem bargeldlos bezahlen. Nach dem Besuch der Toilette gründlich Hände waschen/desinfizieren. Text: mk

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