1. NiedersÄchsischer Weg aus der Krise

    Rückgang der Infektionen ermöglicht Lockerungen / Verlässliche Perspektieven geplant

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    LANDKREIS (ds). Angesichts der rückläufigen Infektionszahlen, hat die Landesregierung Niedersachsen eine Planung aufgestellt, wie auf dieser Grundlage in Schritten viele Einschränkungen aufgehoben werden können. Wie Ministerpräsident Stephan Weil sagte: "Den Menschen in unserem Land einigermaßen verlässliche Perspektiven für die nächsten Wochen geben. Nach all den Belastungen und Unsicherheiten haben die Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann welche weiteren Lockerungen zu erwarten sind, wenn sich das Infektionsgeschehen weiterhin so entwickelt wie bisher." Dieser Niedersachsen-Weg in einen neuen Alltag mit Corona sieht unten dargestellte stufenweise Maßnahmen für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen vor. Es handelt sich hierbei zunächst um einen Vorschlag. Die geplanten Maßnahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt, der Absprachen der heute tagenden Ministerkonferenz mit der Kanzlerin, dass es weiter eine positive Entwicklung in Niedersachsen gibt. Bei einer Verschlechterung der Lage wären Anpassungen jederzeit möglich. Stufe 2 (ab 11. Mai geplant) Handel Neu: Öffnung des Einzelhandels ohne Beschränkungen für Verkaufsflächen. Kundenbegrenzung, Verkaufsfläche, Abstand und Hygiene, MNB bleiben erhalten. Dienstleistungen Friseurgeschäfte bereits geöffnet. Neu: Ähnliche Dienstleistungen wie Kosmetikläden, Nagelstudios und ähnliche bei Vorlage von entsprechenden Hygienekonzepten und Ausbildungsnachweisen. Gastronomie/ Tourismus Neu: Für Ferienwohnungen-und Häuser Zulassung der Beherbergung zu touristischen Zwecken genauso erlaubt, wie Campingplätze, auf Bootsliegeplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen bei Ferienwohnungen/ -häuser und eine max. Auslastung 50 Prozent bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Eine Beherbergung mit touristischen Zwecken bleibt für Pensionen, Hotels, Jugendherbergen untersagt. Neu: Gastronomie kann öffnen allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten unter Einschränkungen wie max. 50 Prozent Sitzplätze. Bars, Kneipen, Discotheken bleiben untersagt. Bildung Kindertagesstätten bleiben geschlossen mit Ausnahme Notbetreuung, die soll ausgeweitet werden. NEU: In den regulären Betrieb geht die Kindertagespflege. (Zeitraum: ab 11. Mai). Präsenzunterricht in neuer Form für die Prüfungsjahrgänge 13, 9/10, 4 sowie neu: Schuljahrgänge 12, 9/10, 3. Analoge Regelung bei den BBS. Ansonsten Home Learning. Digitale Kehrangebote für Sommersemester an Hochschulen. NEU: Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen werden unter den gleichen Vorraussetzung wie Schule wieder geöffnet. Sport/ Freizeit/ Kultur Outdoor-Sportanlagen sind geöffnet für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand durchgängig sichergestellt ist. Outdoor-Spielplätze sind geöffnet. Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur Outdoor-Bereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur Outdoor-Bereiche) sind geöffnet. Auto-Kinos und ähnliche Formen sind zugelassen. Sonstige Sport-, Freizeit-/Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Veranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt, Demonstrationen mit Erlaubnisvorbehalt. Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen erlaubt. Private Beschränkungen Die Zwei-Personen-Regel in der Öffentlichkeit (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel bleibt bestehen. Stufe 3 (Umsetzung zum 29. Mai geplant) Handel Öffnung des Einzelhandels ohne Beschränkungen für Verkaufsflächen, aber mit Auflagen geöffnet bleibt bestehen. Dienstleistungen Neu: Alle personennahen Dienstleistungen werden, unter Berücksichtigung Hygiene, wieder zugelassen.

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