STADTHAGEN. Die Stadtverwaltung wird ab 27. April eingeschränkt für Publikumsverkehr geöffnet. Zu beachten ist, dass Besuche nur bei unaufschiebbaren Anliegen, die nicht telefonisch oder per E-Mail erledigt werden können, erfolgen sollen. Aufgrund der Risiken im Rahmen der Corona-Pandemie und zum Schutz der Mitarbeiter wie auch der Bürger sind einige Regelungen zu beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt ist unter 05721782-0 erforderlich. Alle unaufschiebbaren Termine sollten direkt telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart werden. Einlass wird nur Einzelpersonen (im Ausnahmefall eine Begleitperson) unter Bestätigung eines vereinbarten Termins gewährt. Das Betreten der Verwaltung ist nur mit Schutzmaske erlaubt. Beim Betreten sind die Hände an dem im Eingangsbereich bereit gestellten Spender zu desinfizieren. Das Verwaltungsgebäude kann ausschließlich über den Haupteingang betreten werden. Der Zugang von der Tiefgarage bleibt verschlossen. Zu allen Personen, die sich im Verwaltungsgebäude aufhalten, ist ein Mindestabstand einzuhalten. Da Kartenzahlung eingeschränkt möglich ist, sollte passendes Bargeld mitgebracht werden.
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Stadtverwaltung wird am 27. April eingeschränkt geöffnet
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